Still-Beschäftigungsverbot - hat jemand dazu Infos?

Huhu, ihr Lieben!
Ich lese schon immer mal mit, nun aber selbst eine Frage.

Kennt jemand das Still-BV? Kann jemand dazu was sagen? Beim Amt wusste die Dame leider nicht allzu viel dazu. Google lässt mich auch nicht schlauer werden.

Nur über den Arbeitgeber? Wann steht es mir zu? Was ist wenn mir währenddessen gekündigt wird? Elternzeit dann adé?

Lieben Dank euch!
😊

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Was soll denn das sein? Ich habe davon noch nie gehört.

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Lies mal im Mutterschutzgesetz.

Klar kennst du das.

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Alle Informationen findest du im Mutterschutzgesetz. Und ja, es läuft immer über den AG.

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Eine Freundin hatte das. Sie ist angestellte Zahnärztin.

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Ah ok. Würde nämlich auch auf mich zutreffen. Wo hat sie nachgefragt? Und ging es einfach ohne Probleme beim AG?

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Das lief, wie das BV in der Schwangerschaft über den AG. Ich glaube, Knackpunkt war nur der Nachweis über das Stillen. Ich weiß nicht genau, in welcher Form sie das nachweisen musste.

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Also der Nachweis, dass du stillst, kommt von der Frauenärztin. Sie stellt Dir jeden Monat eine entsprechende Bescheinigung aus nach einer entsprechenden Untersuchung. Den Kinderarzt würde ich jetzt nicht an meine Brust lassen für diese Bescheinigung.

Ich kenne Stillpausen, aber ein direktes Still-BV...das kommt wohl auf den Beruf an. Bei uns war es so, dass der Arbeitgeber einen Ruheraum zum Stillen zur Verfügung stellen musste. Das Kind wurde dann vom Vater,... auf die Arbeitsstelle der Mutter gebracht und sie durfte dann stillen. Der Vater hat solange gewartet und danach das Kind wieder nach Hause gebracht.

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Bei unserem Kinderarzt reichte da die Nachfrage nach der Bescheinigung, der hat da nichts extra untersucht 🤷‍♀️ Aber da der Kinderarzt weiter weg ist, musste ich gelegentlich noch vor der Heimfahrt stillen, vielleicht gab es auch deswegen nie eine Diskussion.

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Ein Still BV bekommst du vom AG und zwar dann, wenn du zb mit Substanzen etc. arbeitest, mit denen du auch in der SS nicht arbeiten durftest.
Also als Zahnärztin würdest du es bekommen.

Allerdings ist das ganze auch etwas risikoreich, vor allem wenn dein AG nicht voll und ganz hinter dir steht.

Nach dem Mutterschutz hast du keinen Kündigungsschutz mehr.
Solltest du gekündigt werden, hast du auch keine EZ im Anschluss, denn die gibt es nur mit AG.

Sollte das stillen plötzlich nicht mehr klappen, musst du direkt wieder zum arbeiten gehen, da die Elternzeit ja erst 7 Wochen nach Anmeldung beginnt.