Frage Mutterschutzgesetz Arbeitszeit

Hallo,
weiß einer von euch, wie §4 (1) des Mutterschutzgesetzes zu verstehen ist? Die Regelung mit den 8,5h ist mir nicht ganz klar. Meint das, dass man im Durchschnitt täglich nicht mehr als 8,5h arbeiten darf oder darf man generell an keinem Tag mehr als 8,5h arbeiten?
Ich arbeite in einer Kommunalverwaltung und muss donnerstags von 7-18 Uhr arbeiten (3/4h Pause). Geht das weiterhin, weil es nur der eine lange Tag ist, oder ist das nicht zulässig?

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Hallo 😊

Es gibt hier einen Regelung mit den 8, 5 Stunden pro Tag. Aber auch eine Anzahl an Stunden welche in zwei Wochen glaube ich nicht überschritten werden darf.
Ich würde mich bei dir dann an den zwei Wochen orientieren.
Glaube da sind es dann 90 Stunden. Bin mir aber nicht ganz sicher

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Man kann es sich nicht aussuchen: Es gilt beides. Man darf sowohl nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten als auch nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche.

VG Isa

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Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Am besten sprichst du mit eurer Personalabteilung. Ich habe dafür nächste Woche einen Termin (öffentlicher Dienst, donnerstags auch lange Arbeitszeit). An dem Termin gehen die Kollegen mit mir genau durch wie lange ich noch arbeiten darf, ob die langen Dienste noch in Ordnung sind usw. und auch was ich bezüglich Corona zu beachten habe (die erste Frage war z.B. ob ich schon Homeoffice habe, sonst hätte ich das jetzt bekommen)

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ah gut. Könntest du mir dann mal rückmelden, wie das bei dir gehandhabt wird?

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Ich habe heut nochmal mit unsrer Personalabteilung geredet und soll nun donnerstags einfach weniger arbeiten, also später kommen und/oder früher gehen und falls ich es wegen meiner Berufsschultage nicht nacharbeiten kann, wirds trotzdem nicht als Minusstunden gewertet.

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Hallo,
die Arbeitszeit bezieht sich bei Frauen über 18 Jahre auf 8,5 Stunden täglich oder maximal 90 Stunden in der Doppelwoche.
Somit ist hier ein Durchschnittswert gemeint.

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https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Checkliste%20Beurteilung%20Arbeitsbedingungen%20schwangere%20Frau.pdf
Schaut mal hier, das ist eine Checkliste (Gefährdungsbeurteilung) zum Mutterschutz. Der AG muss diese gemeinsam mit der schwangeren Frau durchgehen und ggf. Maßnahmen ergreifen.

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„ Der AG muss diese gemeinsam mit der schwangeren Frau durchgehen“

Nein, er muss ihr nur das Ergebnis mitteilen.

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Hallo Yosan,

ich gehe davon aus, dass du Vollzeit arbeitest?

Das Mutterschutzgesetz möchte an dieser Stelle sicher gehen, dass Schwangere keine Mehrarbeit machen.

Wenn du gemäß Arbeitsvertrag eine 5-tage-Woche immer wochentags von Mo-Fr hast, dann darfst du maximal 8,5 Stunden täglich arbeiten.

Wenn du gemäß Arbeitsvertrag auch an anderen Tagen arbeitest (6-Tage-Woche, also inklusive Wochenende und Feiertage) darfst du in einer Doppelwoche einschließlich Wochenenden 90 Stunden arbeiten.

Und noch ein Satz ist wichtig: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt.
Das heißt pro Monat musst du wieder bei deiner Durchschnittsarbeitszeit sein. Dies gilt übrigens auch für Teilzeitbeschäftigte.

Liebe Grüße vom Personaler ;)

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Ok, also meinen die 8,5h den Durchschnitt? (Ja, 5 Tage Woche in Vollzeitausbildung)

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Ach, du bist noch in der Ausbildung? Wann hast du diese dann voraussichtlich beendet?

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Habt ihr ab 7 Uhr schon für den Parteiverkehr geöffnet? #gruebel

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ab 8, aber man muss um 7 anfangen um keine Minusstunden zu haben, außer natürlich man bleibt nachmittags länger

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Na, wenn du donnerstags bis 18 Uhr arbeitest, kannst du ja nicht NOCH länger machen an dem Tag.
Häng die fehlende Zeit halt an einem anderen Tag dran und mach täglich nur 30 Minuten Mittagspause. Ist doch nirgendwo vorgeschrieben, dass du 45 Min machen musst.

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Ich arbeite in einer Bank und wir haben einen Tag in der Woche auch länger geöffnet. Ich hab ab Bekanntgabe der Schwangerschaft gesagt bekommen, das ich an diesem Tag nur noch max. 8,5 Stunden arbeiten darf (normal wären es 9 Stunden gewesen). Somit bin ich an dem Tag früher heim und habe die 30 Minuten an einem anderen Tag nachgearbeitet

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Ich könnte sie halt eigentlich nicht nacharbeiten durch meine Berufsschultage, die voll angerechnet werden, käme ich beim Nacharbeiten an dem einzig möglichen Tag dann auch über 8,5h

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bzw. solang ich keinen Präsenzunterricht habe, ginge freitags theoretisch aber bisher wurde mir immer gesagt, dass ich an Schultagen nichts rausarbeiten kann, weil das Erfassungsystem damit nicht klar kommt.

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