Minijob während Elternzeit - Fragen zum Elterngeldantrag

Hallo zusammen,

wir bereiten gerade den Antrag auf Elterngeld vor und ich bräuchte eure Hilfe.

Während ich in meinem Hauptjob in Elternzeit und Mutterschutz bin, behalte ich jedoch meinen Minijob, da dort nur ganz wenig Arbeit von zuhause aus anfällt.
Muss ich den Antrag auf Elterngeld dann die Arbeitgeber-Bescheinigung beilegen? Dieses Formular ist super ausführlich und wohl eigentlich eher für einen "Hauptjob" ausgelegt, ich weiß gar nicht was ich dort eintragen soll.

Danke und viele Grüße

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Ich versuche ein Foto vom Antrag zu posten, aber es geht nicht. Abgefragt wird z.B.

- Angabe von Zahlungen während der Mutterschutzfrist (da hat der Nebenjob ja gar nichts mit zu tun, oder?)

- Abgaben zum Einkommen vor der Geburt (aber dort ist die Rede von steuerpflichtigem Einkommen)

- Höhe des voraussichtlichen Einkommens im Bezugszeitraum (hier gibt es eine ausführliche Tabelle mit wöchentlicher Arbeitszeit, laufenden steuerlichem Bruttoeinkommen etc. Ich arbeite dort monatlich für max. 450 Euro)

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Laut Profil kommst du aus Mühlhausen in Thüringen?
Dann ist das folgender Antrag https://www.elterngeld.de/elterngeldantrag-fuer-thueringen/

Dort musst du Anlage 3 und 4 ausfüllen. Dort kreuzt du halt nur die Sachen an die zutreffen: Minijob mit pauschaler Versteuerung und die ungefähre Stundenanzahl (Auswahl 'N' in Anlage 3 )
In der List in Anlage 4 trägst du halt für die Monate dein voraussichtliches Gehalt (450€ ?) für jeden Monat ein.

Die Elterngeldstelle interessiert nur das du unter 30 Stunden/Woche arbeitest und ca dein voraussichtliches Einkommen um das entsprechend anzurechnen.
Du bekommst dann einen vorläufigen Bescheid und nach Einreichen der genauen Verdienstbescheinigungen wird neu nachberechnet. Das schützt dich vor Nachzahlungen.

Dein Minijob ist pauschal versteuert (Anteil trägt der Arbeitgeber) damit für dich Brutto = Netto fliesst aber als Einkommen in die EG-Berechnung ein.
Du bekommst auch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von beiden AGs! und darfst auch hier erst nach dem Mutterschutz arbeiten. Da musst du dann deine Abrechnungen von beiden AGs mit einreichen. Du meldest das bei der Beantragung des Mutterschaftsgeld ja der Krankenkasse für beide AG und die berechnet das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss für die AGs anteilig. Hier ein Rechner zum nachvollziehen -> https://www.arbeitgeberversicherung.de/AGV/DE/Service/Rechner/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html

GGf lohnt sich für dich EG-Plus zwecks der Anrechnung des Einkommens...