MuSchaftsgeld und AG Zuschuss bei Übertragung des ET‘s

Hallo ihr Lieben,

unser geplanter ET war der 11.03. Nun ist es aber so, dass sich unsere kleine Maus immer noch Zeit lässt. Sind also heute ET+7.

Wie ist das jetzt mit dem Mutterschaftsgeld und dem AG Zuschuss? Habe ich einfach Pech und bekomme wirklich erst das Geld nach der Geburt der kleinen?

Theoretisch würde ich jetzt nächste Woche meinen Lohn, bzw. den AG Zuschuss bekommen. Bekomme ich also nur die Tage 01.03.-10.03. oder auch die Tage drüber hinaus?

Und wie ist es bei dem KK Anteil? Da muss ich wahrscheinlich wirklich bis nach tatsächlichem ET warten, denn ich brauche ja die Geburtsurkunde?

Also allgemein ist meine Frage, gilt bei Übertragung auch die Frist 6+8 Wochen also insgesamt 14 Wochen oder rechnet man die Tage über ET auch dazu?

Gibt ja hier genug Frauen die über ET gehen, vllt könnt ihr mir sagen, wie es bei euch gerechnet wurde 🙂

Vielen Dank 😊

LG Ani mit babygirl 💗 41+0 😅

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Huhu, du bekommst sowohl von der KK als auch vom Arbeitgeber alle Tage bezahlt, die du über ET gehst, allerdings erst nach einreichen der Geburtsurkunde damit man weiß wie viele Tage das genau sind. Ab ET zählen dann die 8 Wochen. Das heißt du bekommst Geld für 8 Wochen plus alle Tage zwischen vET und tatsächlichem ET. LG

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Danke Dir für Deine Antwort. Das hört sich ja schon mal gut an. 🙂

Nur kurz noch, bekomme ich dann aber nächste Woche nur die Tage 01.-10.03. von meinem AG gezahlt oder komplett für den ganzen Monat? Und die rechnen das dann gegen, sobald sie die Geburtsurkunde haben?

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Warum solltest du den Zuschuss für den ganzen Monat bekommen?

Das Mutterschaftsgeld und auch der Zuschuss werden taggenau berechnet. Somit bekommst du selbstverständlich bis zum 10.3. den Zuschuss.

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