Hallo,
ich bin im 5 Monat schwanger und mit dem Vater des Babys nicht mehr zusammen. Allerdings verstehen wir uns gut und hatten vor das mit dem Geld alles unter uns zu machen. Aber da ich vom Jobcenter Geld beziehe seitdem ich schwanger bin weil ich meinen Job durch Corona verloren habe, habe mir diese ein Formular für Unterhalt Beantragung zugeschickt. Muss ich das ausfüllen? Oder kann ich auch sagen wir machen das unter uns und lassen es nicht über das Amt laufen.
Vielen Dank im Vorraus :)
Muss ich Unterhalt beantragen?
Sobald du Leistungen beim Amt beantragt, muss es offiziell laufen. Denn der Unterhalt für dich und das Kind, Kindergeld, Elterngeld werden auf die Leistungen komplett angerechnet.
Huhu:) also ich kann dir da vielleicht besser weiter helfen. Ich bekomme schon länger ALG 2.
Wie ich schwanger war, hab ich erst nach der Geburt sobald ich die geburtsurkunde vorbei gebracht habe eine Aufforderung zwecks der Unterhaltszahlung vom Vater erhalten. Wir haben es untereinander geklärt ohne Jugendamt etc. Das Jobcenter wollte lediglich die Kontoauszüge von mir sehen wo der Unterhalt droben ist, und vom Vater auf Papier geschrieben mit Unterschrift das er ab Tag X so und so viel Unterhalt bezahlen will. Solltest du ihn als Vater in der Geburtsurkunde angegeben haben, wird das Jobcenter den Vater auch nochmal ein Brief schreiben.
Dort muss er sein Lohnnachweiß etc angeben, und hinsenden. Dann überprüfen die wie viel tatsächlich er zahlen muss/kann.
Viele Grüße:)
Das ja rechnet aber nicht ihren Unterhalt aus!
Das hab ich ja auch nicht gemeint ;) aber so funktioniert das! Die rechnen es halt dann in ihrer Situation aus!
"Oder kann ich auch sagen wir machen das unter uns und lassen es nicht über das Amt laufen."
Nein, kannst Du nicht, da Unterhalt (sowohl für Dich als auch für das Kind) vorrangige Leistungen sind.
Dir gegenüber ist der Kindsvater sogar schon vor der Geburt zum Unterhalt verpflichtet:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html#:~:text=(1)%20Der%20Vater%20hat%20der,des%20Kindes%20Unterhalt%20zu%20gew%C3%A4hren.&text=Die%20Unterhaltspflicht%20beginnt%20fr%C3%BChestens%20vier,drei%20Jahre%20nach%20der%20Geburt.
Dein Unterhaltsanspruch wird aufs JobCenter übergehen (sie zahlen erst mal weiter und nehmen den Kindsvater dann in Regress).
Nach der Geburt muss dann auch der Kindsunterhalt geregelt werden.
Ist der Vater nicht (ausreichend) zahlungsfähig, musst Du definitiv Unterhaltsvorschuss beantragen.
Unterhaltsleitungen werden voll aufs Alg 2 angerechnet.
"Spielst Du nicht mit" wird fiktiver Unterhalt angerechnet, auch wen er gar nicht fließt.