Hat man während einer innerhalb der Elternzeit stattfindenden RV-Reha Anspruch auf Übergangsgeld?

Hallo zusammen,

es geht um die Elternzeit meines Mannes. Er ist seit Ende Januar krankgeschrieben. Die Elternzeit beginnt voraussichtlich im Mai und soll 2 Monate dauern (Wurde auch schon beantragt).

Nun sieht es danach aus, dass mein Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Laut Krankenkasse kommt für ihn wahrscheinlich eine berufliche Reha in Frage. Ein Antrag dafür wurde noch nicht gestellt, da die Enddiagnose noch aussteht. Diese wird er voraussichtlich Mitte April erhalten.

Soweit ich gelesen habe, bekommt er während der Elternzeit weiterhin Krankengeld, wenn er während der Elternzeit krankgeschrieben ist + 300€ Elterngeld. Aber auch nur, weil die Erkrankung schon vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Stimmt das so?

Nun Frage ich mich, ob er während einer innerhalb der Elternzeit stattfindenden RV-Reha Anspruch auf Übergangsgeld hat.?

Für den Fall, dass man von der RV während der Reha Übergangangsgeld erhalten würde: Bekäme man trotzdem weiterhin Elterngeld?
Und wenn ja: Würde das ÜG auf das EG angerechnet bzw. erhält man wie beim Krankengeld 300?

Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen!
Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten!

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Genau kann Euch der VdK und die DRV beraten.
Elterngeld bekommt man eigentlich nur, wenn man das Kind dann auch betreut? Oder habe ich da einen Denkfehler? Würde er das Kind denn mit zur Reha nehmen?

Momentan muss man normalerweise auf Reha-Plätze noch viel länger warten als sonst. Es ist also äußerst unwahrscheinlich, dass die Reha schon im Frühjahr los geht.

Lasst Euch am Besten erst mal bei der DRV beraten.