Doofe Elterngeldfrage

Hallo zusammen, ich, eigentlich echt nicht doof, bin mit den Elterngeldformalitäten echt überfordert. Ich wollte zwei Jahre in Elternzeit gehen und entsprechend auch mein Elterngeld so beantragen, mein Mann wollte die zwei klassischen Monate nehmen. Nun merke ich, dass bei 14 Monaten Anspruch für beide zusammen, wenn mein Mann 2 Basiselterngeldmonate nimmt, für mich noch 12 bleiben, von denen ich ja aber die ersten zwei als Basiselterngeld nehmen muss. Sprich mir bleiben dann "nur noch" 20 Monate EG+, also ist mein Elterngeldanspruch ab dem 22. Lebensmonat des Kindes ausgeschöpft. Ist es also normal, dass bspw. die zwei Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes ich kein Elterngeld mehr kriege? Elternzeit könnte ich ja länger beantragen, also z.b. passend zum Kitastart des Kindes ab dem 2. Gebu.
Ich würde mich über eure Gedanken freuen 😊

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Bedenke: Nur weil du zwei Jahre Elternzeit nimmst, musst du dein Elterngeld nicht auch über diesen Zeitraum strecken. Du kannst es dir auch voll im ersten Jahr auszahlen lassen und selbst einteilen. Dann bist du im zweiten Jahr völlig flexibel auch schon wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen, wenn du das dann spontan möchtest.

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So habe ich es auch gemacht.
In Summe bekommt man ja das gleiche. Halt auf einen kürzeren oder längeren Zeitraum verteilt.

Interessant wird es nur, wenn man relativ schnell wieder arbeiten will oder wenn man relativ schnell wieder schwanger werden will. Dann macht es unter Umständen einen Unterschied, über welchen Zeitraum man die Beantragung verteilen will.

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Wenn man arbeiten gehen will, wird das Gehalt angerechnet und man muss u.U. EG zurückzahlen oder? Was ist wenn man erneut schwanger wird?

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Ja, dass ist normal.
Beachte bitte, dass wenn dein Kind früher als ein paar Tage vor ET geboren wird, du die ersten 3 Monate als Basis beantragen musst.

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Ja, das ist blöderweise tatsächlich so. Ich dachte auch immer, das die kompletten zwei Jahre bis zum 2. Geburtstag gesichert sind 😕

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Ich weiß gar nicht wieso so viele ein
Problem damit haben.
Dein gesamtanspruch ist ja immer gleich, egal wie du deine EG Auszahlung aufteilst.
Leg doch einfach die Hälfte des EGs in den ersten beiden Monaten zur Seite für Monat 23&24.

Je nachdem wie ihr euer Kind betreuen wollt wenn du wieder arbeiten gehst wirst du evtl auch länger als 2 Jahre daheim bleiben müssen.
Bei uns ist der Kita Start zb immer zum Schuljahresbeginn. Finanzielle Reserven sollte man also dahingehend schon haben.

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Ja klar, da hast du völlig recht. Das wollte ich mit der Frage auch nicht ausschließen. Bin nur immer von ganzen 2 Jahren ausgegangen. Reserven haben wir natürlich, ich bin nur gerne jemand, der weiß, was monatlich reinkommt.