Hallo zusammen,
ich hab mich jetzt durch einige Internetseiten gelesen aber so richtig werde ich nicht schlau.
Ich habe meine aktuelle Elternzeit Ende 2020 bis zum 31.12.21 in Abstimmung mit meinem AG verlängert.
Nun bin ich ungeplant schwanger geworden. Mein ET ist der 11.9.21 und der letzte Arbeitstag lt. Bescheinigung meines FA der 31.7.21.
Lt. Meiner Recherche muss ich, um den AG Anteil zum Mutterschaftsgeld zu bekommen, meine aktuelle Elternzeit unterbrechen. Hierzu find ich allerdings widersprüchliche Aussage oder ich verstehe es nicht richtig. Einerseits steht dort das es bei einer ss während der EZ und der vorzeitigen Beendigung dieser keiner Zustimmung des AG Bedarf.
Andererseits das genaue Gegenteil, nämlich das es der Zustimmung des AG Bedarfs.
Fakt ist, natürlich möchte ich gern den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber bin mir nicht sicher ob dieser mit zusteht oder ob es Gutwill des AG ist.
Meine aktuelle EZ muss ich dann zum 31.7.21 unterbrechen wenn ich es recht verstehe und dann die neue anmelden.
Bitte entschuldigt den langen Text. Ich hoffe ich hab nicht zu verwirrend geschrieben.
Vll kann mir ja jemand helfen.
Lieben Dank im Voraus für eure Mühe.
Schwanger während Elternzeit - Frage zur „neuen Elternzeit“
Dazu gibt es keine widersprüchlichen Aussagen, da es genau im entsprechenden Gesetz steht.
Du beendest deine laufende Elternzeit zum 31.7., da am 1.8. dein Mutterschutz beginnt. (Unterbrechen geht nicht) lt Paragraph 16 BEEG. Es bedarf keiner Zustimmung des AG.
Hi lieben Dank für deine Antwort.
Ok dann habe das schon mal falsch verstanden.
Die Zahlung des Mutterschaftsgeld läuft dann quasi automatisch?
Ich meine gelesen zu haben das man, sollte man die aktuelle Elternzeit nicht beendet nur Anspruch auf den Anteil der KK hat. Nicht aber auf den AG Anteil
Das Mutterschaftsgeld beantragst du wieder ganz normal mit der Bescheinigung bei der Krankenkasse. Die setzt sich wiederum mit dem AG in Verbindung zwecks Zahlung des Zuschusses.
Genau, wenn du in Elternzeit bleiben würdest bekämst du nur das Mutterschaftsgeld, aber nicht den AG-Zuschuss.
Verena hat dir ja alles wichtige schon geschrieben. Ich vermute, dass sich das, was du mit „Zustimmung durch den AG“ gelesen hast, darauf bezieht, dass es sich eben um eine BEENDIGUNG und keine UNTERBRECHUNG der Elternzeit handelt. Du hast also rein rechtlich keinen Anspruch darauf, den Anteil der bereits angemeldeten Elternzeit, der dir ja durch den neuen Mutterschutz „übrig“ bliebe, nach dem neuen Mutterschutz zu nehmen. AUßER der AG stimmt dem zu! 😉