Schwanger in Elternzeit

Hallo Ihr Lieben...
Hab da ne Frage, mir ist das unklar mit der Elternzeit.
Am 22.8.21 wird meine Kleine 1 Jahr alt. Jetzt sollte Ich dann wieder zum Arbeiten.
Aber, ich bin wieder schwanger, in der 5. Woche etwa.
Was nun? Kann ich von August bis zum Geburtstermin im Dezember bzw bis zum Mutterschutz, normal arbeiten ?
Wenn Ich nicht arbeiten sollte, wie ist das dann mit dem Elterngeld in der Zeit?

Ooo doch mehr als eine Frage😊
Lieben Dank schon mal

1

Hey🙃na wenn deine Elternzeit rum ist gehst du ganz normal wieder arbeiten AUCH wenn du schwanger bist, es sei denn dein Arzt oder Arbeitgeber haben etwas dagegen😊.
Wenn du auf "Arbeitslos"machst gibt es dann eben weniger Elterngeld.
Ach ja deine Monate im ersten Elterngeljahr, in denen du schwanger bist ,werden ausgeklammert und es werden Monate vor deiner Ersten Ss einbezogen.
Ich hoffe ich habe deine Frage richtig gedeutet.
Lg

2

Wie meinst du das werden ausgeklammert? Die Kleine ist am 22.8.20 geboren bin bis 21.8.21 in elternzeit und sollte dann wieder arbeiten.
Geburtstermin vom 2. Baby ist etwa 8.12.21...
Sorry nochmal die Frage .
Arbeiten gehen ist schwer,kann im Betrieb nur die Abendschicht machen,aber schwanger darf ich das ja nicht. Und Kita für die Kleine hab ich erst ab November 🙄🙄🙄
Dankeeee nochmal🌺🙏

3

Wenn du das Elterngeld für dein" noch "ungeborenes Kind beantragst , werden die letzten 12 Monate ,vor der Geburt berücksichtigt zur Berechnung.
Wenn du aber in dieser Zeit Eltergeld(Basiselterngeld) bezogen hast und schwanger warst , wird auf zurückliegende Monate gegriffen🙂.

weitere Kommentare laden
5

Du kannst dann normal arbeiten.

Du wirst etwas weniger Elterngeld bekommen, dafür einen Geschwisterbonus. Wahrscheinlich liegst du dann insgesamt bei etwa gleichviel.

Du könntest deine Elternzeit auch verlängern. Dir stehen ja drei Jahre zu - dann würdest du aber kein Gehalt bekommen.

7

„ Du könntest deine Elternzeit auch verlängern“

Aber leider nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

6

Hallo,
Ich berichte einfach mal von mir.
Wie du für diese Zeit arbeiten gehst, musst du natürlich mit deinem Chef klären. Dazu kenne ich die genaue Situation nicht.

Mit dem Elterngeld verhält es sich so:
Die Monate, in denen du das EG bezogen hast (Mutterschutz Monate auch) werden nicht zur Berechnung genommen. Es werden also vor der Geburt die 12 Monate davor genommen. Sprich, was du vor der Geburt arbeitest + vor deinem ersten Kind werden deine Gehaltsabrechnungen genommen.
Bis dein älteres Kind 3 Jahre ist (bin mir nicht sicher, müsste ich nachschauen) gibt es einen Geschwisterbonus. Das sind bei mir ca 50 Euro mehr im Monat.

An sich kannst du da online schon ein Formular ausfüllen. Sobald du alle Unterlagen hast, abschicken und du bekommst dann eh einen Brief zurück was alles von dir gefordert wird.

Ging im übrigen einfacher als gedacht mit dem Formular ;)