Hallo zusammen,
wir haben ET am 01.09 und ich versuche mich gerade durch den Elternzeit/-gelddschungel zu kämpfen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich im Mutterschutz 8 Wochen normal Gehalt und habe dann Elterngeldanspruch für weitere 10(+2) Monate. So gesehen, gehen mir zwei Elternzeitmonate verloren, richtig!?
Wie wäre es denn, wenn ich nach dem Mutterschutz zurückgehe ins Beschäftigungsverhältnis für 1 Monat (zB Urlaub nehme) und dann erst Elterngeld beantrage? Habe ich dann Anspruch auf die vollen 12(+2) Monate oder zählen hier wirklich die "Lebensmonate", wie es in den Rechnern immer angegeben ist?
Irgendwie finde ich leider auf den ganzen Infoseiten hierzu keine klare Aussage.... Vielleicht hat eine von euch ja hier entsprechende Erfahrungen.
Urlaub nach Mutterschutz und dann 12+2 Monate Elterngeldanspruch?
Das Geld im Mutterschutz nach der Geburt wird dir immer auf dein Elterngeld angerechnet, auch mit Pause dazwischen, wenn es also 8 Wochen sind werden dir die 8 Wochen von deinen 12 Monaten abgezogen (allerdings wird das nicht auf 2 Monate aufgerundet oder so). Hilft dir das weiter?
Für Monate in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, muss grundsätzlich Elterngeld beantragt werden. Die Regelung ist eigentlich überall eindeutig. Es ist absolut irrelevant ob du danach wieder arbeiten gehst oder in EZ, die ersten zwei bis drei Monate, je nach Geburtstermin muss EG beantragt werden.
Wo steht das? Im BEEG steht nur, dass Mutterschutzleistungen verrechnet werden. Da steht nicht, dass sie verrechnet werden müssen.
Interessante Denkweise mit den zwei verlorenen Monaten. Kann ich nicht nachvollziehen, denn die zwei verlorenen Monate bedeuten mehr Geld weil es noch der Mutterschutzlohn ist der in der Regel über dem Elterngeld liegt.
Was genau gewinnst du denn wenn du deinen Urlaub für genau die Zeit eines Lebensmonats nimmst? Planst du wieder zu arbeiten wenn das Kind ein gewisses Alter hat? Urlaub ist da sehr wertvoll für die Eingewöhnung ggf. auch für Krankheit wenn bereits alle Kind-Krank-Tage (so überhaupt vorhanden) in Anspruch genommen wurden.