Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir mit einer Frage bezüglich meines Urlaubs in der Schwangerschaft helfen, denn ich bin auch nach intensiver Recherche noch nicht zu einer Antwort gekommen.
Ausgangssituation:
Ich bin in einer Vollzeit-Anstellung tätig und mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage (=2,5 Tage pro Monat). Ich bin schwanger und habe Entbindungstermin Ende Oktober. Da der Mutterschutz von September bis Ende Dezember andauert stehen mir für dieses Jahr auch die kompletten 30 Tage Urlaub zu.
Von diesen Urlaubstagen habe ich 18 Tage im Zeitraum des Mutterschutzes geplant, 10 sind noch komplett unverplant.
Frage:
Kann mein Arbeitgeber mir die kompletten 28 Tage für dieses Jahr verwehren (von denen 18 ja wieder frei geworden sind), sodass ich sie nach der Elternzeit nehmen "muss"? Dann hätte ich nämlich in diesem Jahr tatsächlich nur 2 Tage Urlaub.
Oder gilt die Übertragung auf nach der Elternzeit nur für die Tage, die ich innerhalb des Mutterschutzes "aufbaue" (3Monate * 2,5 Tage = 7,5 Tage), sodass mir immerhin noch ca. 20 Tage vorher zuständen?
Den Arbeitgeber werde ich nächste Woche informieren. Eine einvernehmliche Lösung über den Urlaub wird sich aber voraussichtlich schwierig gestalten, da aktuell Personalmangel herrscht [Subtext: ...und sie sowieso entsetzt sein werden, dass eine Frau es wagt schwanger zu werden]. Deshalb wüsste ich gerne schon vorher wie meine Rechte aussehen.
Danke für Eure Unterstützung - ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten!
Viele Grüße,
Anika
Recht auf Urlaub in der Schwangerschaft (nicht Mutterschutz!)
Komplett verwehren kann ihr dir den Urlaub schonmal gar nicht, da Dir laut Bundesurlaubgesetz Erholungsurlaub zusteht. Theoretisch ist es für den AG ja auch sinnvoll dir den Urlaub zu gewähren, da er ja ansonsten dafür Rückstellungen bilden muss.
Was er natürlich machen kann und darf, den Urlaub, den du erst im Mutterschutz erwirbst, darauf hast du ok Vorfeld keinen Anspruch sondern erst danach.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Das deckt sich auch mit meinem "Gefühl", nur die gesetzliche Grundlage dazu habe ich nicht gefunden (oder nicht richtig verstanden).
Viele Grüße
Die Übertragung auf die Zeit nach der Elternzeit gilt für alle Urlaubstage die vor dem Mutterschutz nicht mehr genommen werden konnten.
Eigentlich dürfte dein AG kein Interesse daran haben, dass du viele Urlaubstage aufhebst. Denn er muss dafür Rücklagen bilden und die bilanziell mitschleppen bis nach deinem Mutterschutz.
Und verweigern kann er dir auf keinen Fall den Urlaub. Erholungsurlaub, zusammenhängen und regelmäßig aufs Jahr verteilt steht jedem zu.
Dem stimme ich komplett zu!
Bei uns wird den Schwangeren sogar dringend nahegelegt, alle Urlaubstage, selbst die für den Mutterschutz, vorher zu nehmen. Gerade eben damit keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Viele Frauen sind ja sogar mehr als nur 1 Jahr in Elternzeit. Das zieht sich sonst ganz schön.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Für den Teil des Urlaubs, den ich im Mutterschutz generiere, ist das auch klar und nachvollziehbar. Ich war mir nur unsicher für die Tage die ich jetzt während der Schwangerschaft erwerbe. Mir wurde letzte Woche bereits ein Urlaubsantrag abgelehnt wegen "betrieblicher Gründe". Nur können diese Gründe ja nicht kontinuierlich bis zum Mutterschutz gelten...
Dann bin ich gespannt wie die Reaktionen nächste Woche ausfallen.
Viele Grüße