Hallo zusammen
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
2018 Vollzeit gearbeitet - angestellt
2019 Kind auf die Welt gekommen
2020 Solaranlage (Gewerbe angemeldet) in Betrieb genomme und Ende 2020 in TZ gearbeitet
2021 auch weiterhin in TZ gearbeitet (und die Anlage weiterhin betrieben) und voraussichtlich Ende 2021 wieder MuSchu
Ich möchte jetzt bei meinem Antrag auf Elterngeld gerne den Bemessungszeitraum verschieben da ich in 2020 ja hauptsächlich Elterngeld bekommen habe und 2018 als Grundlage nehmen. Ist das auch möglich, wenn ich in 2018 die Solaranlage noch gar nicht betrieben habe? Ja, oder? Man soll ja wohl als Nachweis den Einkommensteuerbescheid mitschicken, aber in 2018 habe ich ja in Bezug auf die Anlage da keine Angaben ... ich könnte also erst den für 2020 mitschicken .... ?!
Hoffe ich habe mich nicht all zu kompliziert ausgedrückt
Ganz lieben Dank für eure Hilfe