Hallo,
ich habe auch eine Frage:
Mein Kind wird voraussichtlich Anfang Juli zur Welt kommen. Ich bin 6 Wochen vor und 8 Wochen danach im Mutterschutz und beziehe danach dann Basiselterngeld.
Nun habe ich noch einige Überstunden, die sich in den letzten Jahren angesammelt haben und die ich vor Beginn des Mutterschutzes nicht mehr abbauen kann.
Ist es nun finanziell besser, die Überstunden (als Einmalzahlung) noch vor Beginn der Elternzeit auszahlen zu lassen (werden dann wohl mit einem sehr hohen Steuersatz versteuert) oder eher während des Elterngeldbezugs, da das Elterngeld ja erstmal nicht versteuert wird (weshalb dann auch die Versteuerung der Überstunden geringer wäre)?
Da die Überstundenauszahlung als Einmalzahlung gilt, hat es ja auch keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Elterngelds, das EG wird also nicht gekürzt, oder (bei der Berechnung des Elterngelds bekomme ich den Maximalbetrag, da hat es sowieso keine Relevanz)?
Ich weiß, dass es "am Ende", also bei der Steuererklärung keinen Unterschied macht, allerdings monatlich dann schon, oder? Oder gilt während des Elterngeldbezugs grundsätzlich der gleiche Steuersatz wie davor?
Danke schonmal für eure Hilfe.