Elterngeld bei getrennt lebenden (ich angestellt, er selbstständig)

Hallo zusammen!
Vielleicht gibt es bei jemandem eine ähnliche Konstellation wie bei uns :

Wir leben nicht zusammen, ich habe demnach die Steuerklasse 2 (habe schon ein 8 jähriges Kind) bin im Angestelltenverhältnis und er ist selbstständig und wir werden (zumindest in den nächsten 1-2 Jahren) auch nicht zusammen ziehen.
Somit gelte ich zumindest auf dem Papier als alleinerziehend. Laut Elterngeldstelle stehen mir aber trotzdem nur 12 Monate anstatt 14 Monate Elterngeld zu wenn er 2 Monate nehmen würde.

Ich würde meinen Antrag nun langsam mal vorbereiten und seinen würden wir ggfs später nachreichen.
Hat jemand evtl. auch diese Konstellation zu Hause und Erfahrungen und Tipps für mich?

Liebe Grüße!

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Der Vater kann nur Elterngeld beantragen, wenn er in einem Haushalt mit dem Kind wohnt.

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Die Info ist richtig!
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 14 Monate EG wobei der 2. Elternteil mindestens 2 Monate nehmen muss.
Ausnahme sind eben Alleinerziehende, die können die ganzen 14 Monate nehmen.

Aber wie schon jemand schrieb, kann der Vater nur EG beantragen, wenn er im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet ist.