Tarifvertrag Einzelhandel BaWü - wo finde ich den??

Hallo ihr LIeben,

ich beginne in 2 Wochen einen neuen Job und werde laut Vertrag nach dem Einzelhandelstarifvertrag BaWü bezahlt. Mein Gehalt steht zwar in meinem Arbeitsvertrag drin, aber mich würden die Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, VL etc.) und die Tariftabelle (nach wievielen Jahren man wieviel verdient) interessieren. Da steht in meinem Vertrag eben nur "nach dem geltenden Einzelhandelstarifvertrag". Ich habe schon im Internet geschaut, finde den aber nirgends. Vielleicht hat ihn jemand von euch und kann mir da weiterhelfen? Bin Gehaltsgruppe G II / 6.
Bei der Gewerkschaft bekommt man den Vertrag nur als Mitglied, und in der neuen Firma will ich auch nicht gleich fragen ob mir jemand den Tarifvertrag zeigen kann...

Danke schon mal für eure Hilfe!

Lg
Clarissa

1

dann gibt es ein kleines problem:


wenn der tarifvertrag flächendeckend abgeschlossen wurde - ist er für JEDEN geltend - ist er aber nur zwischen gewerkschaft und arbeitgeberverband abgeschlossen - sind eigentlich die mitarbeiter die nicht in der gewerkschaft sind raus.

damit ein tarifvertrag greift muss entweder:


dieser für ALLE brd-weit gelten

ODER

die kombination mitarbeiter gewerkschaft & arbeitgeber arbeitgeberverband

erfüllt sein.


bei der kombination

mitarbeiter NICHT gewerkschaft & arbeitgeber arbeitgeberverband ist die gültigkeit ebenso "grosszügig" wie bei der kombinatione mitarbeiter gewerkschaft & arbeitgeber NICHT im arbeitgeberverband.


dein zukünftiger arbeitgeber muss dir demnach den tarifvertrag aushändigen, damit du den arbeitsvertrag abprüfen kannst.

2

ps - hab mal aus langeweile google.de bemüht:


http://www.rechtsrat.ws/tarif/liste.htm

http://www.google.de/search?hl=de&rls=RNWE%2CRNWE%3A2005-37%2CRNWE%3Ade&q=einzelhandel+tarifvertrag+baden+w%C3%BCrttemberg&btnG=Suche&meta=cr%3DcountryDE


hast recht nix zufinden... :-D

3

Hallo,

Dein AG ist verpflichtet, Dir die wesentlichen Bestandteile Deines Arbeitsvertrags - und dazu gehört auch der Tarifvertrag, wenn er individualrechtlich vereinbart wurde- vorzulegen.

Daran ist nichts anstößiges, frag ruhig mal in der Personalabteilung nach.

Der Tarifvertrag bezüglich der Gehälter ist für den Einzelhandel in B-W nicht allgemeinverbindlich, dh. nicht flächendeckend; allgemeinverbindlich ist nur der TV für vermögenswirksame Leistungen. In diesem Fall ist es wirklich schwierig, den TV zu bekommen, wenn man nicht Gewerkschaftsmitglied oder Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

VG
Susi