Elternzeit/Elterngeld Hilfe!

Hallo zusammen,
ich habe versucht mich einzulesen, aber bekomme dauernd von anderen unterschiedliche/widersprüchliche Tipps, wie wir das am besten handhaben sollen.

Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und gehe ab dem 18.08. in den Mutterschutz, errechneter ET Ende Sept.
Vor acht Jahren war ich nicht in Elternzeit da Studentin und habe den Mindestsatz bekommen. Tagesmutter ab 1 Jahr. In dieser SSW möchte ich bzw. wir gerne, dass unser Kind nicht vor dem 2. GebTag fremdbetreut werden muss.

Ich könnte mir aber vorstellen nach dem 1. Geb. mit wenig Stunden wieder anzufangen, wenn wir privat (Familie, Freunde, Homeoffice, flex. Arbeitszeiten) die Möglichkeit finden. Das können wir aber noch gar nicht absehen. Mein Mann würde gerne 2 Monate Elternzeit nehmen, eventuell 1 Monat nach Geburt und 1 Monat für die Eingewöhnung vor dem 2. GebTag.

Könnt ihr mir helfen Licht ins Wirrwarr zu bekommen? Wieviel Elternzeit sollte ich anmelden? Melde ich 1 Jahr an, habe ich Anspruch in das gleiche Team zurückzukommen, was natürlich toll wäre. Verlängern ist lt. meines AG kein Problem. So könnte ich schauen, ob sich eine private Betreuung für ein paar Stunden irgendwie regeln lässt.

Oder direkt 2 Jahre und das Elterngeld splitten? Aber was ist, wenn ich recht spontan früher wieder anfange? Geht mir dann nicht Geld flöten?

Man muss sich ja was das Elterngeld angeht von vornherein bei Antragstellung festlegen oder?

Vielleicht habt ihr Erfahrungen/Tipps oder könnt mal erzählen wie ihr es gemacht habt.

Viele Grüße
Emma

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Ich finde es am flexibelsten mit zwei Jahren Elternzeit und einem Jahr Elterngeld

Vorteile Elternzeit:
Du kannst jederzeit zwischen 15 und 30 Stunden (ich glaube das soll auf 32 erhöht werden) arbeiten, weniger Stunden mit Genehmigung des AG
Du hast Kündigungsschutz
Du hast nach der EZ Anspruch auf deinen alten VZ Vertrag

Wenn du nur ein Jahr EZ nimmst, muss der AG das zweite Jahr genehmigen. Selbst wenn er heute sagte das sei kein Problem, weiß man nie, wie das in einem bzw es sind ja fast noch 1,5 Jahre, aussieht. Ich würde mich nicht auf irgendwelche Versprechen verlassen.

Ich wüsste auch keine Nachteile, wenn man direkt zwei Jahre EZ nimmt, vielleicht schreibt ja noch jemand anderes was dazu.

Vorteile Elterngeld
Du musst dir um evtl Verrechnungen keine Gedanken machen wenn du wieder arbeiten gehst
Wenn ich es richtig überschlagen habe, müsste dein EG Bezug dann fast komplett in ein Jahr ohne steuerpflichtiges Einkommen fallen. Dadurch unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Evtl Nachteil EG
Du musst es selbst einteilen wenn du es auf 2 Jahre splitten möchtest. Das sehe ich persönlich allerdings jetzt nicht als großen Nachteil. Ich würde da einfach einen Dauerauftrag zum Zahltag des EG einrichten wo ein bestimmter Betrag einfach auf ein Tagesgeldkonto geht, das kann man dann bei Bedarf zurück holen.

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Danke für deine Denkanstöße. Hätte vielleicht noch dazu schreiben sollen, dass ich eh keinen VZ Vertrag, sondern einen Vertrag über 30 Std habe.
Ich glaube abgelehnt werden wird eine Verlängerung nicht (wird schon immer so gelebt und ist eine große Behörde).
Ich werde mir auf jeden Fall noch weiter Gedanken machen

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„ In dieser SSW möchte ich bzw. wir gerne...“
Was hat deine aktuelle Schwangerschaftswoche damit zu tun?!

Du musst dich auf die ersten zwei Jahre Elternzeit festlegen. Auch wenn es eine Behörde ist (und gerade da!), wird gerne nach Vorschrift gearbeitet und die sagen gerne mal „sorry, das war verbindlich so angemeldet, also bitter halten sie sich auch daran“ (ich arbeite selber in einer Behörde).
Also immer mindestens 2 Jahre Elternzeit anmelden, danach ist eine Verlängerung problemlos möglich und bedarf keiner Zustimmung.
Da du eh nur einen 30 Stunden Vertrag hast und du maximal 30/32 Stunden arbeiten darfst während der Elternzeit, ist das dahingehend eigentlich egal. Aber wie gesagt, es könnte passieren, dass du nach einem Jahr angemeldeter Elternzeit wieder verpflichtet wirst, die volle Arbeitszeit zu leisten.

„ habe ich Anspruch in das gleiche Team zurückzukommen“
Diesen Anspruch hast du NIE!

Nur weil du 2 Jahre Elternzeit anmeldest, musst du nicht automatisch dein Elterngeld auch splitten. Du kannst Elterngeld (fast) unabhängig von der Elternzeit verteilen.

„ Man muss sich ja was das Elterngeld angeht von vornherein bei Antragstellung festlegen oder?“
Du kannst deinen Elterngeldantrag jederzeit ändern, rückwirkend sogar unter gewissen Umständen und für einen gewissen Zeitraum. Da du ja nicht von heute auf morgen entscheidest, wieder komplett anzufangen, ist IdR genug Zeit, alles anzupassen.

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Hallo Nonja007,

Danke für deine Antwort.

Ich habe mich verschrieben, mit SSW meinte ich natürlich Schwangerschaft, ich denke das hast du auch so verstanden ;)

Den Anspruch wieder ins gleiche Team zukommen habe ich laut Dienstvereinbarung schon und wird auch so gelebt. Klar kann es passieren, dass mal ein Team aufgelöst wird, dann geht das natürlich nicht. Aber wie gesagt es wird so gelebt und deswegen ist das für mich schon ein großes Pro-Argument erst mal nur 1 Jahr zu beantragen und eventuell mit weniger Stunden (als die 30) wieder einzusteigen.

Dass man den Elterngeldantrag immer wieder ändern kann wusste ich nicht, hilfreiche Info für mich #pro

Einen schönen Tag dir noch

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Ich arbeite auch in einer sehr großen Behörde und habe meine EZ gesplittet um nach ein paar Monaten meinen resturlaub zu nehmen.

Und ja, ich kann mich darauf verlassen dass ich danach wieder EZ nehmen kann.
Gerade bei einer Behörde !
Wenn die TE ihre Behörde gut kennt dann wird es bei ihr auch so sein.

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Soweit ich weiß darf man Basis EG Monate nur innerhalb der ersten 14 Monate beantragen. Heißt, dein Partner muss ja sowieso min. 2 Monate nehmen um überhaupt Anspruch zu haben, aber wenn er nur max. 2 Monate nehmen möchte, muss er diese eben in den 14 Monaten nehmen.

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Hallo,
okay das wusste ich nicht. Dann würde unser Plan gar nicht aufgehen, dass er Elternzeit kur vor der Eingewöhnung nimmt und dann eben auch EG-berechtigt ist.

Danke!

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Da ist richtig, das wird nicht gehen. Er muss mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen um überhaupt berechtigt zu sein.
Eine Alternative wäre nur Elterngeld plus, das kann auch später genommen werden. Der Elterngeld plus - Bezug darf ab dem 15. Lebensmonat aber nicht mehr unterbrochen werden.

Abgesehen davon würde ich dir für dich auch raten, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen und die das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen zu lassen. Von der Summe her ändert das nichts und man kann sich ja einfach selbst jeden Monat etwas Geld zurücklegen. Damit bist du maximal flexibel, wann du wieder bei der Arbeit einsteigen willst.