Auszahlung Mehrarbeit während Basis-Elterngeldbezug - Steuer?

Hallo,

anscheinend ist meine Frage doch zu speziell, aber ich probiere es nochmal.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen, an wen ich mich mit meiner Frage wenden kann?

Mein Kind wird voraussichtlich Anfang Juli zur Welt kommen. Ich bin 6 Wochen vor und 8 Wochen danach im Mutterschutz und beziehe danach dann Basiselterngeld.

Nun habe ich noch einige Überstunden, die sich in den letzten Jahren angesammelt haben und die ich vor Beginn des Mutterschutzes nicht mehr abbauen kann.

Ist es nun finanziell besser, die Überstunden (als Einmalzahlung) noch vor Beginn der Elternzeit auszahlen zu lassen (werden dann wohl mit einem sehr hohen Steuersatz versteuert) oder eher während des Elterngeldbezugs, da das Elterngeld ja erstmal nicht versteuert wird (weshalb dann auch die Versteuerung der Überstunden geringer wäre)?

Da die Überstundenauszahlung als Einmalzahlung gilt, hat es ja auch keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Elterngelds, das EG wird also nicht gekürzt, oder (bei der Berechnung des Elterngelds bekomme ich den Maximalbetrag, da hat es sowieso keine Relevanz)?

Ich weiß, dass es "am Ende", also bei der Steuererklärung keinen Unterschied macht, allerdings monatlich dann schon, oder? Oder gilt während des Elterngeldbezugs grundsätzlich der gleiche Steuersatz wie davor?

Danke schonmal für eure Hilfe.

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Hallo, ich bin nicht angestellt sondern selbstständig. Allerdings hatte ich eine ähnliche Frage, da ich Honorare noch nach der Geburt ausgezahlt bekommen habe. Die wurden voll gegen das Elterngeld gegengerechnet. Ich würde deswegen noch einmal gut nachhören, ob eine Einmalzahlung wirklich keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Elterngeldes hat. Rein steuerlich meint mein Mann, der selbst Steuerberater ist, man könnte doch den Arbeitgeber fragen, ob die Einmalzahlung eventuell erst nach Ende des Elterngeldes ausgezahlt werden könnte. Eventuell lässt sich darauf der Arbeitgeber ja ein. Alles Gute!

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Du kannst nur leider die Einkünfte von Selbständigen nicht denen von nicht-Selbständigen vergleichen.
Zahlungen, die auch nicht mit in die Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld eingerechnet werden (und dazu gehört so ne Überstundenauszahlung im Regelfall durchaus) sind unkritisch was das Elterngeld angeht.
Und bei "erst nach der Elternzeit auszahlen" muss der AG ja auch mitmachen - Rückstellungen bilden und ggf. über mehrere Jahre stehenlassen... Wobei die TE, so behaupte ich, auch keinen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden hat. Meine blieben stehen bis nach der Elternzeit und gut war.

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Weihnachtsgeld z. B während des EG Bezuges wirkt sich auch nicht auf das EG aus!

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Hallo,

genau, die Steuerlast ist am Ende des Jahres die selbe.
Zu bedenken ist auch das durch den Bezug des Elterngeld(Progressionsvorbehalt) dein Steuersatz sich erhöht, dadurch kann es halt je nach dem was du abzusetzten hast, zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung kommen.
Das würde ich halt bedenken, ob es so sinnvoll ist so wenig wie möglich Steuern unterjährig zu bezahlen, wenn nachher eine Nachzahlung droht.

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Das hängt ein wenig an der Berechnung der Steuervorauszahlungen. Ein gut rechnender AG wird den Betrag in Elternzeit komplett steuerfrei auszahlen, da die bis Mutterschutz bezahlten Steuern fürs Gesamtjahr ausreichend sind.
Ob das für die Schlussabrechnung mittels Steuererklärung sinnvoll ist oder nicht, ist Geschmackssache.