Kindergeld /Krankenkasse bei volljährigem Kind

Hallo Ihr Lieben,

die Familienkasse hat uns angeschrieben, was denn mit unserer Tochter wäre, die ja dieses Jahr ihre Schulausbildung beendet. Sie schreibt dieses Jahr Abitur. Genauer gesagt gehts Ende dieser Woche los mit den schriftlichen Prüfungen. Wir gehen jetzt mal davon aus, dass sie alles besteht und dann tatsächlich mit der Schule fertig ist.

Der Plan nach der Schule war ein duales Studium zu absolvieren. Und dann kam Corona :-( Sie hatte diverse Einstellungstests und Gespräche aber nirgendwo eine Rückmeldung bekommen. Auf Nachfragen verwiesen die Herrschaften immer auf Corona (ich glaube für Behörden ist das die Ausrede des Jahrhunderts). Also Antworten stehen noch aus.

Plan B wäre dann im Oktober ein reguläres Studium zu beginnen, wenn sie dann einen Studienplatz bekommt.

Aber was ist denn mit der Zeit bis dahin? Die duale Studiengänge würden am 1. Juli beginnen. Das reguläre Studium erst im Oktober.

Muss sie sich dann bis Oktober arbeitslos melden? Haben wir bis Oktober noch Anspruch auf Kindergeld bzw. was teile ich der Familiekasse mit, die will ja in den nächsten 2 Wochen eine Antwort. Da haben wir aber mit Sicherheit noch eine Immatrikulationsbescheinigung.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus. Kann Sie da mit in der Familienversicherung bleiben? Sie hat ja eigentlich keine Einnahmen außer Taschengeld und abzu verdient sie sich etwas dazu. Aber das ist ja nicht regelmäßig und meist nur 100-150€/Monat.

Danke für Ihre Erfahrungswerte.

LG
Tiffy

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Nach dem Schulabschluss habt ihr einen Übergangsfrist von 4 Monaten Inder es weiter Kindergeld gibt. Das reicht normalerweise bis zur Aufnahme vom Studium/Ausbildung.

Das kleine Taschengeld was sie verdient ist nicht relevant für die Krankenkasse. Wenn sie dann wirklich ein duales Studium aufnimmt muss sie sich dann selber versichern, da der Verdienst dann vermutlich noch genug ist.

Viel Erfolg bei den Prüfungen.

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Am besten teilt ihr das mit was ihr bisher wisst und dann melden sie sich wieder.

In der Familienversicherung kann sie bis 23 Jahre bleiben, wenn sie nicht selber steuerpflichtig arbeitet.

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Bei der Agentur für Arbeit gibt es verschiedene Stellen.
Z.B. für junge Erwachsene, die nach dem Schulabschluss eine Ausbildung suchen. Diese sind dann bei einem anderen Berater / in einer anderen Abteilung als junge Erwachsene, die direkt eine Arbeit ohne Ausbildung suchen.

Mit der Schule waren wir damal im BIZ. Dort wurde vor allem auf die Zukunft Studium eingegangen. Für uns war es erst mal ein reinschnuppern. Für diejenigen mit bestandenem Abitur (oder kurz davor) und noch kein Studium, war es auch noch mal Anlaufstelle. Beratung zur konkreten Situation. Spezielle Abteilung für Studium und wie geht es dazwischen weiter. Was ich zu beachten? Wo muss man was melden? (Damit das Kindergeld erhalten bleibt), welche Nachweise braucht man? Wie findet man einen Studienplatz, wenn .... / wenn nicht ?

Evtl. dort mal anrufen und darum bitten, dass sie euch zur richtigen / zuständigen Abteilung durchstellen sollen.

Evtl. auch mal auf der Seite der Agentur für Arbeit stöbern. Vielleicht finden sich da schon Infos zu : Studium, vor dem Studium usw.

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Hallo,

eure Tochter muss mindestens arbeitssuchend gemeldet sein, dann besteht weiterhin Anspruch und sie muss weniger als 450,00 Euro verdienen. Dann bleibt sie familienversichert.

LG Carola