In Elternzeit wieder arbeiten. Frage zu Arbeitsvertrag!!!

Hallo
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin momentan noch bis Ende des Jahres in Elternzeit. Geplant ist jetzt wieder für einige Stunden an meinen Arbeitsplatz zurück zu kehren. Nun bekam Ich den Arbeitsvertrag zugeschickt. Ich bin seit über 10 Jahren unbefristet in der Firma, bin im November 2019 in Mutterschutz gegangen.
Bekam jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund bis Ende des Jahres wo auch die Elternzeit endet. Was mich stutzig macht, ist das Ich mit meiner Vertragsunterschrift versichern soll, das Ich seit 3 Jahren mit dem AG in keinem Arbeitsverhältnis stand, aufgrund Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG, was ja nicht stimmt von der Zeit. Ich bin irritiert. Auf Nachfrage hieß es Ich hätte nichts zu befürchten. Was kann mir passieren?
Vielleicht kennt sich jmd aus und kann mir weiterhelfen
Danke

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Läuft das als Teilzeit in EZ bei dir? Eigentlich genügt da ein Antrag und eine schriftliche Bestätigung und es muss kein neuer Vertrag verfasst werden.

Wie groß und erfahren ist dein AG in solchen Dingen? Sie schaffen quasi jetzt eine neue Stelle und geben sie dir aber nur befristet und damit sachgrundlos. Der AG braucht diese Unterschrift normalerweise, um dich einzustellen ohne der Gefahr, dass du auf Entfristung klagen könntest. Das ist ja aber dann Blödsinn.

Was hat der AG von diesem Vorgehen? Bekommst du dort weniger Gehalt/Stundenlohn?

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Hey
Ja es ist jetzt auf 450€ Basis in der Elternzeit, vorher hatte Ich auch eine geringfügige Beschäftigung, also 2019. Was der AG davon hat, weiß Ich nicht. Es ist eigentlich ein großes Unternehmen.

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Es ist tatsächlich ziemlich seltsam... Das ist absolut kein übliches Vorgehen.

Dir kann tatsächlich wenig passieren, da du schon einen unbefristeten Vertrag hast, hat die Befristung keine Wirkung, die dein Arbeitsverhältnis generell beendet. Das einzige, wo ich nicht sicher bin, ist welcher Vertrag dann am Ende weiter gilt: Der ursprüngliche oder der neue. Das könnte die einzige Tücke sein.

Für Teilzeit während Elternzeit braucht es keinen neuen Vertrag, sondern nur eine kurze Vereinbarung über die Stundenzahl.