Liebe Forenmitglieder*innen,
Ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag. Bitte seid gnädig, falls es einen ähnlichen Beitrag schon mal gab - ich konnte bislang keine Antwort finden.
Es geht um den Antrag auf ALG 1.
Ich bin am 11.03.20 Mama geworden (erstes Kind) habe 1 Jahr Elternzeit beansprucht. Im nahtlosen Anschluss daran, habe ich mich Arbeitslos/suchend gemeldet. Vor Beginn des Mutterschutzes habe ich seit 2016 in Vollzeit gearbeitet.
Nun soll ich das Zusatzblatt “Zeiten der Kindererziehung” ausfüllen.
Bei einem ersten Versuch gab ich an
“Ich habe in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung ein Kind erzogen und betreut,
Von 11.03.20 bis heute, fortlaufend”
Das Blatt kam zurück mit Hinweis darauf, dass “heute” kein Datum sei und dass ich ohnehin keinen Anspruch habe, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.
Unser Kind hat noch keinen staatlichen Kita Platz, offizielle Tagesmutter o.ä., eine Betreuung ist aber durch Freunde und Familie gewährleistet, sodass ich dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehe.
Was gebe ich dem Amt an Auskunft damit mein Antrag bewilligt wird? Ich bin wirklich überfragt und von den verkomplizierten Begrifflichkeiten des Zusatzblattes maximal verwirrt.
Ich hoffe jemand kann weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus und alles Liebe
Verzweiflung “Zusatzblatt Erziehungszeiten” ALG1
Als Datum schreibst du statt "heute" einfach 10.03.21. Das wäre dann genau ein Jahr. Wer betreut das Kind denn aktuell?
Danke für deine Antwort!
Aktuell, während der Arbeitssuche, betreue ich sie noch (deswegen hatte ich zu erst auch “bis heute” angegeben, weil ich nicht in die Zukunft gucken kann, zu welchem festen Datum ich eine neue Stelle antrete 🤪). Sobald ich einen neuen Job habe, wird die Betreuung im engen Kreise gewährleistet sein, durch Oma, Babysitter und meinen Partner, der dank einem kreativ-Job flexibel in seinen Arbeitszeiten sein kann.
Dann lass dir von den Leuten, die dein Kind verlässlich betreuen, eine schriftliche Bestätigung geben.
Somit kann das Amt dir Jobs zuweisen und -- falls sie keine für dich haben - dein ALG gewähren.
Als Datum musst du - wie oben schon geschrieben - den 10.03.21 angeben.
Wieso bist du damit so spät dran??
Danke für deine Auskunft und Ratschlag.
Es gab ganz lange Unstimmigkeiten mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Ein ewiges hin und her, ob ich wieder komme oder nicht.
Und warum kehrst du nicht zu deinem AG zurück?
Hat er dir gekündigt? Darf er doch nicht, oder?!?
Naja, du hast geschrieben dass du fortlaufend das Kind betreust, also stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Wie schon gesagt, schreib ein echtes Datum hin, schreib von wann bis wann das Kind betreut ist und durch wen (mind. 15h/ Woche für ALG1 Bezug) und fertig. Ggf. musst du dann halt noch schriftliche Bestätigungen der betreuenden Personen bringen wenn gefordert.
Geld gibt's natürlich nur in dem Umfang, in dem du angibst arbeiten zu können.
Danke für deine Antwort!
Das habe ich geschrieben, weil mir der Begriff Erziehungszeit neu war. Ich hab nicht zu Ende gedacht was hier eigtl von mir an Auskunft erforderlich ist, und wollte natürlich wahrheitsgemäß antworten, da ich zZt. also während der Arbeitssuche, mein Kind nach wie vor betreuen kann. War einfach verwirrt.
Danke für dein Feedback!