Ich blicke nicht durch 🙈 Frage zu BV mit teils befristetem AV

Hallo in die Runde!

Ich habe mich im Vorfeld versucht mit diversen Recherchen schlau zu machen, aber so recht will mir das nicht gelingen.

Vorab die Ausgangssituation:

Ich arbeite in RLP in Vollzeit in einer öffentlichen Verwaltung. Ich bin die Sekretärin des Chefs (50% Stelle unbefristet) und arbeite in einem Durchgangsbüro mit regem Publikumsverkehr. Die anderen 50% der Stelle sind Sachbearbeitertätigkeiten. Diese Stelle ist bis zum 31.05. befristet, sollte eigentlich danach aber weitergeführt werden. Beide Tätigkeiten werden am selben Arbeitsplatz ausgeführt.

Am Dienstag hat mein AG die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitsmedizin in Auftrag gegeben. Am selben Tag habe ich von dieser auch einen Anruf erhalten und die Beurteilung wurde telefonisch durchgeführt.
Nun ist es so, dass ich laut Arbeitsmedizin als Schwangere entweder direkt ins Home-Office sollte oder in ein Einzelbüro ohne Kontakt zu Kunden und Kollegen. Beides ist nicht möglich, daher wird gerade geprüft, ob ein BV seitens des AG ausgeprochen wird.
In meinem Durchgangsbüro ist auch keine Plexiglasscheibe, diese würde aber laut Arbeitsmedizin auch nichts an der Situation ändern.

Nun meine Frage:

Wenn das BV ausgesprochen wird, erhalte ich ab 01.06. dann nur noch das Gehalt der unbefristeten Stelle oder bekomme ich die ganze Zeit über das Gehalt vor dem BV?
Ich weiß, dass ein befristeter AV idR einfach ausläuft und ich da auch keinen Anspruch auf Weiterführung habe. Mir erschließt sich nur nicht, ob das Gehalt im BV sich ebenso verhält oder eben das letzte Gehalt davor zählt.

Vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation und schon Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank für eure Hilfe 😉

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Du bekommst für die Dauer deines AV dein Gehalt in voller Höhe. Wenn dann ein Teil durch Auslaufen des Vertrages wegfällt, bekommst du ab dann eben nur noch den übrigen Teil

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Vielen Dank für deine Antwort. Damit hatte ich irgendwie schon verechnet.

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Du bekommst im BV das gleiche Gehalt das du bekommen hättest wenn du weiterhin arbeiten würdest. In deinem Fall also ab 01.06. nur noch das Gehalt der unbefristeten Stelle. Falls die Befristung doch verlängert wird, bekommst du natürlich auch das Gehalt der befristeten Stelle weiter.

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Auch dir danke für deine Antwort. Zum Glück betrifft es dann, wenn es soweit kommt, nur 3 Monate. Die machen sich beim Elterngeld dann auch nicht ganz so schwer bemerkbar.

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Hast du schon was schriftliches dazu, dass die befristete Stelle weiterlaufen soll? Dann könntest du auch dafür dein Gehalt weiterhin bekommen.

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Schriftlich leider nicht. Bei meinem Arbeitgeber drehen die Mühlen in Zeiten von Corona seeeehr langsam 🙈 Aber es ist, wie gesagt, nicht schlimm. Ich wusste ja in etwa, was passiert, falls es vor dem besagten Datum mit der Schwangerschaft klappt. Also alles gut 😊