Hallo ihr Lieben,
mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.07. Die Mutterschutzfrist beginnt am 02.08.
Von meiner FÄ habe ich seit der 5. Ssw ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, ob die Agentur für Arbeit für den 01.08 überhaupt Alg I zahlt, da ich durch das BV dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Würde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen eine Tag Sinn machen, damit würde ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen?
Sollte die Agentur für Arbeit nicht bezahlen, hätte ich dann ab dem 02.08 auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Alg I.
Bin etwas ratlos, was die rechtliche Lage hier angeht. Vielleicht findet sich ja jemand der mir weiterhelfen kann
Befristeter Arbeitsvertrag endet vor Mutterschutzfrist
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Ich würde diesbezüglich ja einfach bei der zuständigen Behörde anrufen und nachfragen
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Die AUB wird dir nichts nützen, da du dich als Arbeitsunfähige nicht arbeitslos melden kannst.
Du solltest mit deiner Krankenkasse sprechen, normalerweise bekommst du von keiner Stelle Geld nach auslaufen des Vertrags, da das BV ja bis zum Mutterschutz läuft. Aber hier habe ich schon öfters gelesen, dass dann trotzdem die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt und dann bekämst du auch Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.