Wem gehören die Kursunterlagen?

Hallo zusammen, ich habe im Dezember einen 18 tägigen Onlinekurs à 8 Stunden pro Tag absolviert (in meiner Freizeit) (Gastronomiebereich) im Hinblick auf eine Anstellung ab April. Dieses Arbeitsverhältnis kommt nun nicht zustande, beziehungsweise wird vorzeitig aufgelöst, wegen persönlicher Differenzen.
Meine potentielle Arbeitgeberin hat mir nun nach Vertragsauflösung ungefragt die Kurskosten erstattet und will im Gegenzug die Kursunterlagen von mir, "da sie ja bezahlt hat".
Im Rahmen der Schulung wurden viele Rezepte aller Kursteilnehmer "bearbeitet" beziehungsweise entwickelt, auch meine. Ich möchte das ungern herausgeben, betrachte es als mein geistiges Eigentum.
Weiss jemand wie es rechtlich aussieht?
Reicht es wenn ich ihr die Basisunterlagen zur Verfügung stelle, aber nicht die im Kurs erarbeiteten individuellen Inhalte?

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Ich würde es ebenso machen und wirklich nur die Basisunterlagen herausgeben nachdem du dir eine Kopie gemacht hast (wer weiß vielleicht benötigst du sie ja nochmal)
Die Erarbeiteten Rezepte o.ä. würde ich nicht weitergeben.

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Keine Ahnung, inwieweit meine Annahme juristisch wasserdicht ist, aber ich sehe das so:
Wenn Du selber auch für die Teilnahme an dem Kurs bezahlt wurdest, hat der AG auch ein Anrecht auf Deine geistigen Ergüsse - er hat Dich ja dafür bezahlt.
Wurdest Du nicht für die Teilnahme bezahlt, hat der AG keinen Anspruch auf Deine geistige Leistung.

Grüsse
BiDi

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sie schreibt ja, dass sie den Kurs in ihrer Freizeit gemacht hat, also wohl unbezahlt

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Hi,

ich habe keine rechtliche Ahnung und spreche mal frei meine Gedanken aus.

Der Kurs war für einen bestimmten Job und hat Summe x gekostet. Du hast 144 Stunden Zeit investiert und alles selber getragen.

Es ist nun nicht zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis gekommen. Der AG hat dir die Summe x erstattet aber nicht die 144 Stunden.

Daher kannst du die Basisunterlagen (nach vorherigen kopieren) rausgeben. Das wurde ja bezahlt.
Alles was erarbeitet wurde gehört zu den 144 Stunden und das wurde dir wohl nicht erstattet.

So würde ich es halten und argumentieren.
Sollte sie dir auch die Stunden bezahlen dann hat sie den Kurs zu 100% getragen und auch Anspruch auf das erarbeitete.

Mein AG hatte die Angewohnheit das ich das Hotel in Vorleistung bezahlen musste auf Dienstreisen. Ich konnte mich immer erst nach Eingang der Zahlung an Inhalte erinnern 🤷🏻‍♀️.

Grüße Anorie

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ganz genau so würde ich es auch machen. Ich würde einfach nur die Basisunterlagen raus geben und auch gar nicht thematisieren, dass es da noch mehr gegeben hat. Auf Nachfrage dann erläutern und im Zweifel die selbst erarbeiteten Rezepte verkaufen.

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Mir wäre neu, dass man Kursunterlagen kopieren dürfte, denn auch diese sind geistiges Eigentum...und zwar der Person, die den Kurs abhält. Soviel zu der Idee meiner Vorschreiberinnen, die Kursunterlagen mal eben abzukopieren.
Auch weiterreichen darf man Kursunterlagen demnach nicht mal eben so einfach. Das ist eben auch geistiges Eigentum. Die EINE Person, die den Kurs mitgemacht und davon profitiert hat, warst du. Dafür wurde ein Betrag gezahlt. Deine Ex-AG wäre eine zweite Person. Sie müsste einen weiteren Betrag zahlen. Man kann Kursunterlagen weder weiterreichen, noch kopieren. Schau einfach mal genau hin: Da ist überall Copyright drauf.

Ich persönlich würde ihr das Geld einfach zurück überweisen. Du hast weder damit gerechnet, noch das Geld von ihr gewollt. Vielleicht wollte sie auch nur so billig an ein paar neue Rezepte kommen. Auch diesen Aspekt würde ich bedenken.
Geld, welches auf meinem Konto ungewollt erscheint, lasse ich zurückgehen. Da bleibt wenigstens mein Gewissen sauber.

Du kannst nicht (nur) deine Rezepte als dein Geistiges Eigentum behalten wollen.
Was ist mit den Rezepten der anderen Teilnehmer?
War ist mit den Basiskursunterlagen?
Glaubst du ernsthaft, das ist kein Geistiges Eigentum? DIR wurde von den Teilnehmern bzw. der Kursleiterin (nach Zahlung des Betrags) das Recht erteilt, die Unterlagen und Rezepte FÜR DICH zu nutzen. Du hast nicht das Recht die Rezepte und Unterlagen zu veräußern oder zu schenken. Dieses Recht hattest du nie. Natürlich darf Jeder (egal wer), dich finanziell jederzeit unterstützen und Dir z.B. die Kosten für den Kurs erstatten. Das bedeutet aber nicht, dass diese Person dann Bedingungen daran knüpfen kann, die die Rechte des Geistigen Eigentums beschneiden.

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Ich sehe es wie du. Die Arbeitgeberin könnte mit den Unterlagen weitere Fortbildungen durchführen, sie vielleicht noch zigfach kopieren und sich die Kursgebühren für ihre Mitarbeiter sparen.
Im Zweifel würde ich den Kursleiter nach seiner Meinung fragen.

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Ich würde sagen (bin kein Experte) die Basisunterlagen müsstest du deiner Chefin aushändigen, weil sie den Kurs bezahlt hat, dass was du selbst erarbeitet hast, gehört dir ( die Arbeitszeit wurde nicht bezahlt). Kopien darfst du nur machen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist.

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Die Kursunterlagen wirst du ganz sicher nicht ohne Weiteres kopieren und verbreiten dürfen!
Frag den Veranstalter, sonst am besten Geld zurück und nix ist.

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War dieser Kurs denn Voraussetzung für den Job? Wenn nein, dann würde ich ihr die Kohle zurückgeben und ihr sagen, sie soll den Kurs selber machen.