Elterngeld und Kleinunternehmer

Hallo,

ich bin gerade in der Planung ein Kleingewerbe anzumelden, Online Verkauf von selbst hergestellten Dingen. Wie sieht das dann mit dem Elterngeld aus, es wird ja jedes Einkommen angerechnet. Ich gehe mal davon aus keinen „hohen Gewinn“ zu haben, vielleicht 50-100 Euro geschätzt. Wird das auch angerechnet? Habe was Gelsen mit einem Sockelbetrag von 300 Euro der unberührte bleiben soll, ist das damit gemeint, das man das ohne Anrechnung dazu verdien darf? Danke schonmal für eure Antworten.

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Wenn du während des Elterngeldbezuges ein Einkommen hast musst du dieses der Elterngeldstelle melden und dein Elterngeld wird entsprechend neu berechnet. 300 Euro (bzw. 150 bei Elterngeld plus) ist der Mindestbetrag an Elterngeld, den man unabhängig vom Einkommen erhält.