Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeldantrag.
Der Kleine wird voraussichtlich Ende August geboren; allerdings war ich in den 12 Monaten davor kurzzeitig für 2 Monate arbeitslos (Dezember, Januar). Ist es korrekt, dass diese beiden Monate komplett aus der Berechnung rausfallen? Das heißt, dass nur 10 Monate einbezogen werden (September-November und Februar-August)?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Wie wirkt sich kurzer Bezug von ALG1 aufs Elterngeld aus? Wie beantragen?
Ja das ist korrekt. Monate mit ALG fallen mit 0€ in die Berechnung hinein.
Allerdings zählen die 12 Monate vorm Mutterschutz und das sind bei dir Juli 2020 bis Juni 2021.
Danke! Das mit dem Mutterschutz wusste ich gar nicht. Da der ja sowieso in die Elterngeld-Zeit reingerechnet wird (also streng genommen nur 10 Monate "echtes" Elterngeld) dachte ich man rechnet ab ET einfach rückwärts. Aber jetzt bin ich schlauer
Bitte nicht übersehen, dass die beiden Monate auch wirklich mit 0€ einfließen - also du kannst nicht einfach den Durchschnitt der übrigen 10 Monate als Grundlage nehmen, es ist quasi das Gehalt der 10 Monate geteilt durch 12. 😊
Was war der Grund für die Arbeitslosigkeit? Ggfs. werden Monate mit ALG1-Bezug aufgrund von Corona-bedingten Massnahmen nicht berücksichtigt. siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus-73752
"Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld nicht reduzieren. Dies betrifft Eltern, die bislang in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen. Darüber hinaus können Monate mit geringerem Einkommen von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die infolge der COVID-19-Pandemie Einkommensausfälle haben, etwa weil sie Kurzarbeitergeld beziehen."
Da kann man mal bei der Elterngeldstelle oder dem BMFSFJ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt nachfragen wie die Bedingungen sind.
Monate mit Kurzarbeitergeld werden da z.B. ausgeklammert und weitere Monate mit Einkommen davor mit berechnet.