Hallo :)
Ich bin momentan in der 6. woche schwanger und hab meinen ersten ultraschalltermin am 8.6. , meinem arbeitgeber wollte ich davon nach dem termin erzählen
bei mir an der arbeit ist es ziemlich stressig, gerade jetzt in der corona zeit lassen viele kunden ihre laune an uns kassierern aus und meine chefs sind auch nicht sehr gerade gelassen was familienplanung angeht (chefin hat einer kollegin zur abtreibung geraten, ohne nach der meinung gefragt zu werden). ich befürchte dass ich mit bekanntgabe meiner schwangerschaft wirklich fertig gemacht werde, da ich zum einen nicht mehr so arbeiten darf, wie mein chef mich einplant (8-20Uhr) und auch nicht mehr schwer heben,stehen, etc. darf.
bekommt man unter solchen umständen ein beschäftigungsverbot vom frauenarzt?
hat da jemand erfahrung oder kennt jemanden, bei dem es ählich war?
Liebe Grüße :)
Beschäftigungsverbot Lebensmitteleinzelhandel
Wie wäre es, erstmal zu versuchen, dass du nur noch mutterschutzkonform eingesetzt wirst?
Der Frauenarzt wäre in deinem Fall sowieso nicht für ein BV zuständig.
Nein.
Siehe die bereits x vorhandenen Beiträge
Dein Frauenarzt ist für körperliche Aspekte zuständig.
Für die Arbeitsbedingungen dein Arbeitgeber oder ggf die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden.
Wie darf ich mir das eigentlich vorstellen mit den Arbeitszeiten? Arbeitest du jeden Tag 12 Stunden? Das erscheint mir ehrlich gesagt unrealistisch. Geteilte Dienste oder Dienste mit langen Pausen, darfst du durchaus machen. Die Arbeitszeiten entsprechen der Richtlinien, zwischen 6Uhr und 20Uhr dürfen Schwangere beschäftigt werden.
Hallo.
Natürlich darfst du zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten. Nicht durchgehend - aber Pausen werdet ihr ja doch wohl haben? Oder Schichtdienst.
Schwer heben.... Was verkauft ihr denn, was so schwer ist, dass du es nicht heben darfst? Oder bist du im Getränkemarkt? Da wird sich doch ne innerbetriebliche Lösung finden lassen.
LG
Von wem ein Bv?
Dein AG muss sich ans Mutterschutzgesetz halten.
Ich bekam vor 16 Jahren ein BV vom FA aus folgendem Grund: wenn ich weiter gearbeitet hätte wäre das Leben meines Kindes akut gefährdet gewesen. Mein FA sagte mir damals schon das sei der einzige Grund weswegen er sowas ausstellen darf. Dies ist bis heute so geblieben und wird sogar noch strenger kontrolliert. In deinem Fall ist dein AG in der Pflicht sich an das Mutterschutzgesetz zu halten.