Elternzeit Urlaubskürzung

Hallo zusammen,

Mein Sohn wurde heute, 31.05.21 geboren.

Ich gehe als Vater für 2 Monate in Elternzeit.

Wenn ich nun meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber vom 31.05 - 30.07 angebe, dann wird mir mein Urlaubsanspruch nur für einen vollen Monat = Juni gestrichen? Der 31.07. ist ein Samstag, ist das relevant wenn meine Arbeitswoche grundsätzlich von Montag - Freitag geht?

Ich habe nach Rücksprache mit meiner Arbeit das "Angebot" bekommen, dass ich am 31.05 meinen Sonderurlaubstag nehmen könnte, sodass meine Elternzeit vom 01.06. - 31.07 gehen würde - aber dann hätte ich ja 2/12 Urlaub "verloren" und der 31.07 wäre so oder so ein Sonntag. Dieser Sonderurlaubstag würde dann wohl verfallen, da nicht Zeitnah in Anspruch genommen.

Danke schonmal für die Hilfe!

1

Wenn du genau 2 Monate Elternzeit nehmen möchtest gehen diese vom 31.5 bis 30.7. undurchschaubar geht, wie du schon geschrieben hast, nur 1 Monat Urlaubsanspruch verloren.

Das „Angebot“ deines AG würde ich ablehnen, da ja 2 Monate Urlaubsanspruch verloren gehen und du ja wegen des Elterngeldes die Lebensmonate beantragst.

2

Der eine Tag Sonderurlaub ist aber keine Elternzeit!! Sondern Urlaub! Daher darf hier natürlich nicht gekürzt werden. 2,5 Tahe werden übrigens abgerundet zu 2 Tagen, die dir dann gekürzt werden... können

3

Ah sorry, falsch gelesen!
Natürlich nimmst du die Elternzeit nach Lebensmonaten, denn sonst wird dir auch noch das Elterngeld anteilig gekürzt!!

weiteren Kommentar laden