Hallo
ich habe Mal eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten.
Wenn man nicht verheiratet ist und ein Elternteil das Kindergeld bekommt, müssen ja trotzdem beide die Hälfte auf ihrer Steuerklärung angeben.
Wie ist das mit den Betreuungskosten?
Sagen wir, die Mutter erhält das Kindergeld und bezahlt auch die Betreuung.
Der Vater muss trotzdem die Hälfte des Kindergeldes bei der Steuerklärung angeben und die Mutter gibt auch nur die Hälfte an.
Kann man das mit den Betreuungskosten genau so machen? Also auf beide Elternteile aufteilen?
Steuererklärung nicht verheiratet Kosten Kinderbetreuung
Ja das geht auch unverheiratet, wenn das Kind im selben Haushalt lebt und beide den Betreuungsvertrag unterschrieben haben!
siehe https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/288/bei_wem_trage_ich_die_kinderbetreuungskosten_ein
Danke dir
Aber es ist doch richtig, dass beide die Hälfte des Kindergeldes angeben MÜSSEN, auch wenn nur einer die Zahlung erhält, oder?
Davon wird automatisch ausgegangen und ja es müssen beide das Kindergeld angeben, wobei die Meldung das Finanzamt inzwischen automatisch vorliegen haben sollte und daher falsch abgegebene Steuererklärungen korrigiert.
Es ist auch hier unter bestimmten Umständen eine Übertragung auf einen Elternteil möglich:
https://www.buhl.de/steuernsparen/uebertragung-der-kinderfreibetraege/
Das Kindergeld wird automatisch geteilt. Es ist quasi in der Unterhaltsverpflichtung des Vaters abgezogen... daher steht ihm formal in der Steuererklärung die Hälfte zu.
Betreuungskosten könnt ihr so aufteilen, wie ihr tatsächlich bezahlt, also einer zB alles oder 50/50 oder anders...