Bemessungsgrundlage Elterngeld

Hallo,
ich informiere mich gerade über die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Vielleicht sind ja ein paar Beamte hier :)
Also ich bekomme die Artikel 60 Zulage vom Februar 21 bis Dezember 21. Fließt diese in die Bemessungsgrundlage ein?
Wie ist das mit den privaten KV Beiträgen? Werden die pauschal abgezogen oder muss ich die evtl nachweisen.

Danke für eure Antworten

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Ich kenne die Zulage nicht, aber fürs Elterngeld zählen die Einkommen, die versteuert sind. Keine steuerfreien.

Was meinst du mit der KV? Wo soll die abgezogen werden?

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Das Weihnachtsgeld ist zB auch steuerpflichtig, fließ aber nicht in die Bemessungsgrundlage mit ein.

Bei Arbeitnehmern wird bei der Berechnung ja pauschal ein Prozentsatz für die Kranken und Pflegeversicherung abgezogen, um das Nettogehalt zu ermitteln. Bei den Privatversicherten nicht.
zB man hat den Höchstbemessungsgrundlage iHv 2770€. Wenn man in Teilzeit brutto 1000€ verdient, werden dem Arbeitnehmer (ich glaube 8Prozent abgezogen) bleiben 920 netto.
Elterngeld beträgt dann (2770-920= 1850 x 65% = 1202
Wird die KV nicht berücksichtigt beträgt das Eltern 2770-1000= 1770 x65% = 1150
Das sind immerhin gut 50€ Unterschied und die private KV muss ja auch bezahlt werden.

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Das Einmalzahlungen nicht mit in die Berechnung hinein fließen ist klar und logisch.

Schau doch ins entsprechende Gesetz, da stehen ja alle Informationen.