Elterngeldfrage: Nebenher verdienen

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Mein Wunsch wäre es, innerhalb meiner Elternzeit weiterhin Filme für meine Firma zu produzieren (was ich auch bislang getan habe). Diese würde es dann aber nicht regelmäßig geben, sondern vielleicht mal ein Film alle zwei Monate.

Jetzt weiß ich nicht, wie ich das am geschicktesten anstelle - meine Idee wäre, mich selbstständig zu machen und dann Rechnungen einzuschicken. Für diese Monate würde das Elterngeld dann natürlich gekürzt werden. Muss aber die Elterngeldstelle vorher Bescheid wissen, wann diese Monate wären oder kann man sowas auch spontan veranstalten?

Vielleicht wisst ihr auch, wo man mal anrufen könnte, um einfach nur so eine Frage zu stellen und nicht eine komplette Beratung zu erhalten.

Ganz lieben Dank und liebe Grüße,
Tabea

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Nein die Elterngeldstelle muss nicht vorher informiert werden aber spätestens wenn Einkommen im Bezugszeitraum vorliegt. Dann wird nachberechnet.

Mit der Selbstständigkeit nur dafür machst du dir meines Erachtens viel Arbeit (Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Gewinnüberschussrechnung für das Elterngeld usw).

Du kannst doch dynamisch dann Teilzeit in Elternzeit (bis 30 Std/Woche) arbeiten. Vereinbare doch einfach wieviel Arbeitstage/Stunden du konkret im Bedarfsfall für 1 Video leisten darfst und erhalte dafür dann ein Teilzeitgehalt.

Jegliches Einkommen wird beim Elterngeld angerechnet. Hier empfiehlt es sich das dann so zu planen dass die Einnahmen in sowenig wie möglichen Bezugsmonaten liegen oder es gleichmässig zu verteilen.
Wie lange hast du Elternzeit und EG-Bezug geplant. Es bietet sich ggf an ab Beginn der Tätigkeit dann EG-Plus zu beziehen da ist die Anrechnung des Einkommens modifiziert. Pauschal kann man sagen dass bei einem Elterngeldbezug unter dem Maximalsatz von 1800€ du ca 50% deines vorigen Einkommens anrechnungsfrei dazuverdienen kannst.

Daher macht es ggf Sinn die Tätigkeit== Einnahmen gleichmässig über die Monate zu verteilen als auf Honorarbasis mit einmal bei Abrechnung eine Summe x zu bekommen.
Das kommt jetzt drauf an wie du die Elternzeit und deinen EG-Bezug geplant hast und wieviel zeitlichen Aufwand und Verdienst du erwartest.

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Die modifizierte Anrechnung von Einkommen mit den ca 50% vom vorigen Gehalt anrechnungsfrei bezieht sich auf den EG-Plus-Bezug. Im Basis-EG wird direkt angerechnet und dein EG verringert sich um 65% deines zusätzlichen Einkommens.