Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot??

Hallo ihr Lieben 🥰


Hätte eine Frage bezüglich Beschäftigungsverbot…

Mein Frauenarzt und mein Hausarzt weigern sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Ich liege seit 2,5 Wochen nur im Bett und kann absolut nichts machen vor lauter Übelkeit, Erschöpfung und Kreislauf.


Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich noch machen soll?

Bin bis Montag krankgeschrieben und ich habe Angst am Dienstag wieder arbeiten zu müssen.


Vielen Dank im Voraus 😘😘

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Hi,
Da sehe ich eher eine weitere Krankschreibung, verweigern sie das auch?
Ich wünsche dir, dass es bald bergauf geht.
Lg

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Danke für deine schnelle Rückmeldung

Montag habe ich den nächsten Termin beim FA und dann werde ich mit dem FA sprechen, dass er mich wenigsten nochmal krank schreiben soll. Ich kann so nicht arbeiten wenn ich nicht liege hänge ich über dem Klo 🙈

Liebe Grüße

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Du wirst sicherlich weiterhin krankgeschrieben, da würde ich mir keine Sorgen machen.
Vielleicht googelst du mal "Gründe für Beschäftigungsverbot", dann siehst du, dass du vermutlich nicht rein gehörst. Das ist für andere Fälle gedacht und die Ärzt:innen müssen sich an die Vorgaben halten.
Lg

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Ein Beschäftigungsverbot bekommt man wenn der AG keinen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und durch die Arbeitsbedingungen die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist. Deshalb wird ein Beschäftigungsverbot auch vom AG ausgestellt. Die Ärzte können und dürfen es nur in dringenden Ausnahmefällen.

Du brauchst eine weitere AU.

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Wenn du weiter krank bist wieder zum Arzt gehen und der Arzt entscheidet ob die Krankschreibung verlängert wird oder du wieder arbeitsfähig bist.

Wenn es dir wieder besser geht dann kannst du auch wieder arbeiten.

Übelkeit, Erschöpfung und Kreislauf sind erstmal noch keine Indikationen für ein BV.
Für ein BV muss eine grössere und dauerhafte Gefährdung von Kind oder Mutter vorliegen und du müsstest prinzipiell arbeitsfähig sein, d.h. die Arbeit müsste die Symptome verschlimmern. Hier sieht der Arzt vermutlich erstmal recht "normale" schwangerschaftsbedingte Erkrankungssymptome. Der Arzt ist regresspflichtig wenn er ein unberechtigtes BV ausstellt und inzwischen prüfen die KK das wesentlich mehr.

Gute Besserung

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Garnicht. Deine Ärzte haben vollkommen Recht.

Für ein BV muss man arbeitsfähig sein. Das bist du nicht.

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Wenn es mit der Schwangerschaft zu tun hat, ist es ja wahrscheinlich dass die Beschwerden nachlassen und kein Grund für ein Beschäftigungsverbit sind. Wenn du Glück hast und deine Schwangerschaft gut verläuft, sodass es keine Risiken gibt, und dein Arbeitsplatz mutterschutzkonform ist, kannst du ganz gemütlich bis zum Mutterschutz arbeiten.
Ich drück dir die Daumen

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Das rechtfertigt au h kein Bv sondern nur eine Au.
Deine Ärzte handeln korrekt.

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Eine krankschreiben reicht aus. Euer Leben ist nicht in Gefahr und die Übelkeit verschwindet ja auch irgendwann.... wenn es nicht geht lass dich weiterhin krankschreiben.

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Beschäftigungsverbot erstellt dein Arbeitgeber. Es wird ein Formular ausgefüllt, wo ersichtlich ist ob du auf deinem Arbeitsplatz gefährdet bist oder nicht. Wenn nicht, dann gibt es kein Beschäftigungsverbot. Dein Hausarzt oder Frauenarzt kann dich krank schreiben.

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Es gibt auch Beschäftigungsverbote vom Arzt, allerdings nur wenn Leben von Kind und / oder Mutter in Gefahr sind, z.B. bei Gebärmutterhalsverkürzung oder frühzeitigen Wehen.