Guten Morgen,
Ich hab eine Frage wie das ganze rechtlich aussieht und ob jemand vll solch einen Fall schon mal hatte.
ich arbeite seit 15 in einer Firma und diese wurde dann verkauft und mit allen alten Konditionen und Arbeitern ohne neue Verträge übernommen.
In den 15 j hatte ich immer eine Arbeitszeit, meine Frau einen Job der zu diesen Arbeitszeiten passt und wir somit die Kinder immer betreut haben.
Diese Arbeitszeit steht allerdings nicht im Vertrag, dazu steht nichts drin.
Allerdings ist es beweisbar das immer zu dieser Zeit angefangen wurde.
Der neue Chef möchte jetzt das ich aber erst 2 Std später anfange und auch nachmittags natürlich 2std später aufhöre, jetzt sind die kinder in dieser zeit aber nicht mehr versorgt.
Darf er das einfach obwohl er alles so übernommen hat?
Ich danke euch für eure Mühe!
Darf neuer Arbeitgeber...??
Hey, das sind zu wenig Details. Prinzipiell ja, darf er...und dann kommt es auf einiges an: Größe Betrieb, betriebliche Belange, branchenübliche Arbeitszeiten, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, ...
Ein Gewohnheitsrecht für Arbeitszeiten gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann somit von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und sie ändern, da sie nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Da die Betreuung von Kindern gewährleistet werden muss, muss er dies jedoch berücksichtigen, allerdings reicht da eine angemessene Frist in der ihr euch nach Alternativen für die Betreuung umsehen müsst.
LG
Da nichts im Vertrag steht, muss der AG gar nichts.
Betreuung ist Ihre Sache, sie müssen sich drum kümmern.
Wenn jede Krankenschwester etc so kommen würde, gäbe es demnächst echte Probleme.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht rechtzeitig bei Änderung der Arbeitszeiten oder Schichten, informatiert zu werden. Bei Gesundheits- und Krankenpflegern müssen Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Vorraus angekündigt werden. Stichwort Planungssicherheit.
Das gilt auch für andere Tätigkeitsfelder. Er hat nicht das Recht auf gewohnte Zeiten, solange diese nicht explizit im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, jedoch kann der AG die Zeiten auch nicht nach billigem Ermessen von jetzt auf gleich ändern.
Und dann verlässt du dich jetzt auf anonymisierte Antworten aus dem Internet? Wozu gibt es denn Personalräte, Gewerkschaften, andere Verbände?
Oder mal versucht, mit dem neuen Chef zu reden? Ihr wollt ja nicht weniger arbeiten oder alle zu anderen Zeiten beginnen (wobei Gleitzeit ja auch ein Modell ist), sondern es nur so lassen, wie es immer war.
Da dazu nichts im Vertrag steht, kann der Ag auf Einhaltung der im Av stehenden Zeiten bestehen.
Ich habe mit ihm gesprochen und er hat unter Zeugen gesagt das für mich die Arbeitszeiten so bleiben.
Jetzt will er davon nichts mehr wissen.
Rein theoretisch mache ich auch viele Tätigkeiten die nicht in meinem Vertrag stehen, die dürfte ich dann ja eigentlich auch einstellen.
Von heute auf morgen, vorallem zu corona Zeit ist es mit der Betreuung nicht zu regeln. Unser kleinstes ist 1j alt.
Warum sollte er es nicht dürfen, wenn keine fixen Arbeitszeiten in deinem Vertrag stehen?
Wie ihr eure Kinder betreut ist nicht das Problem des Arbeitgebers.
Wie alt sind denn eure Kinder, wenn du und deine Frau schon seit 15 Jahren so arbeitet?
Ist es noch zwingend notwendig, dass immer einer von euch daheim ist?
In welcher Branche arbeitest du, wenn ich fragen darf?
Hast du mit deinem Chef über dein Problem bereits gesprochen? Wenn nicht würde ich das tun. Vielleicht ergibt sich eine individuelle Lösung?
Ich arbeite im Handel.
Als ich angefangen habe, hatten wir andere Öffnungszeiten. Bekanntlich wurde diese immer mehr erweitert.
Entweder man passte sich an, oder man musste sich was anderes einfallen lassen in Form von Kinderbetreuung oder gar einem anderen Job.
Der Chef hat die MA mit ihren Verträgen übernommen, in denen keine bestimmten Arbeitszeiten festgehalten sind. Sowas wie ersessene Arbeitszeiten gibt es nicht, wenn du darauf hinaus willst.
Ja ist es, das kleinste ist 1j alt.
Betreuung zur momentanen Situation zu bekommen, fast unmöglich!
Und außerdem wurde mir die Arbeitszeit unter Zeugen zugesichert.
Nachdem ich wochenlang schon plötzlich navhtschicht machen musste von einen Tag auf dem anderen, es wird ständig immer und immer wieder alles geändert.
Ich sage es mal ganz direkt, du hast keine Chance. Selbst wenn ein Gericht diese Zusage vor Zeugen anerkennen sollte, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, wenn du nicht dazu bereit bist.
Nein darf er nicht. Auch mündliche Vereinbarungen gelten und wenn du beweisen kannst dass es die gibt dann gehört das zu deinem Arbeitsvertrag und es kann nicht einfach so geändert werden.
Für solche Fälle gibt es in Arbeitsverträgen die Klausel bezüglich der Nichtanerkennung von mündlichen Nebenabsprachen🤷♀️
Es ist blöd für den TE, aber insbesondere wenn der neue Chef eh alle AN durch billigere Kräfte austauschen möchte, wird er ihm nicht entgegen kommen und in Zukunft auch nur Steine in den Weg schmeißen.
Wenn es eine Zeiterfassung gibt ist es schon nicht mehr nur mündlich.