Frage zur Berechnung restlicher Elternzeit

Hallo,
weiß jemand, ob man bei der Berechnung der restlichen Elternzeit in Kalenderwochen oder "Lebensmonate" also mit 31.) rechnet?

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Verstehe die Frage nicht. Was soll berechnet werden? Elternzeit kann frei genommen werden. Jedes Elternteil im Normalfall 3 Jahre insgesamt.
Du meldest an, wie lange du in Elternzeit gehen willst.

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Hallo, ich wurde in der Elternzeit meines zweiten Kindes schwanger. Daraufhin habe ich die Elternzeit unterbrochen, um die Mutterschaftszeit (und Leistungen) zu erhalten. Nun möchte ich von meinem Arbeitgeber die restliche Elternzeit von meinem zweiten Kind beantragen. Daher meine oben gestellte Frage.
LG

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Du hast rein rechtlich gesehen nur Anspruch auf die noch nicht angemeldete Elternzeit. Also wenn du beim ersten Kind z.b. 2 Jahre angemeldet und diese Elternzeit nach 18 Monaten vorzeitig für den neuen Mutterschutz beendet hast, sind die verbleibenden 6 Monate Kulanz des AGs, denn man kann die Elternzeit nur vorzeitig beenden, nicht unterbrechen.
Wenn dein AG zustimmt, dass du die verbleibende, bereits angemeldeten Elternzeit nehmen darfst, dann musst du diese taggenau rechnen.

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Taggenau.

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Danke.