Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Jahre Elterngeld zu beantragen und möchte gerne im zweiten Jahr einen Minijob annehmen um einfach etwas mehr Geld zu haben … wird mir da etwas von Elterngeld abgezogen - was echt schon mega wenig ist - wenn ich zwei Jahre nehme… 😢🙆🏻♀️
Danke für eure Antworten.
In der Elternzeit einen Minijob
Könnte sein, das hängt von deinem Einkommen ab. Aber du könntest doch einfach nur ein Jahr Elterngeld beantragen und im zweiten Jahr dann den Minijob machen wie es dein Plan ist, der Betrag an Elterngeld ist ja im enddefekt der gleiche 😊
Im EG-Plus-Bezug erfolgt die Anrechnung des Einkommens in einer spezifischen modifzierten Anrechnung. Grob kann man sagen wenn dein Einkommen durch den Minijob im EG-Plus-Bezug max ca 50% des vorherigen Einkommens, welches zur Elterngeldberechnung diente, beträgt, erfolgt keine Anrechnung. Das gilt für Einkommen bis zum EG-Höchstsatz darüber verschiebt sich das aufgrund der Kappungsgrenzen.
Genau berechnen lässt sich das einfach hier https://familienportal.de/familienportal/meta/egr oder hier https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html
Ja, grundsätzlich werden Einkünfte angerechnet. Ich würde mir das Elterngeld nur auf ein Jahr auszahlen lassen (die Summe Geld bleibt ja die gleiche) und ggf was fürs zweite Jahr zurücklegen. Dann kannst du im zweiten Jahr so viel dazu verdienen wie du willst.