Elternzeit, Sonderzahlungen, Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe eigentlich 2 fragen. Laut Tarif gibt es bei uns ein 13. Gehalt, als freiwillige Zahlung gibts zusätzlich im Frühjahr jeden Jahres noch eine Tantieme.
Steht mir das auch in der Elternzeit zu? Oder ist es abhängig davon, wie lange ich in dem Jahr noch berufstätig war?

2. Frage: Ich würde gern meinen Job wechseln nach der Elternzeit Bzw ggf schon währenddessen. Der alte AG müsste ja einer neuen Tätigkeit zustimmen. Wäre es denn wohl möglich schon den neuen Job zu beginnen und zum Ende der Elternzeit beim alten AG zu kündigen? Ich habe irgendwie Angst, dass ich mir das jetzt lt Gesetz schönrede, sodass es zu meiner Situation passt 😄

Danke!

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1.) Zum 13.Monatsgehalt gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil, dass man bei ruhendem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch darauf hat.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=19.04.1995&Aktenzeichen=10%20AZR%2049/94
Bei Gewinnbeteiligungen könnte es ähnlich sein. Da müsstest Du mal schauen, ob Du in irgendeiner Betriebsvereinbarung genaueres findest.

2.) Selbst wenn Dein Jetzt-AG einer Beschäftigung bei einem anderen AG zustimmt, wird der andere Job mit Steuerklasse 6 versteuert (sofern es kein Minijob ist). Das ist finanziell nicht so dolle.

Grüsse
BiDi

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Hallo 👋🏻

Ich hab im ersten Jahr noch anteilige sonderzahlungen bekommen, im zweiten Jahr nicht mehr. Ob das eine rechtliche Grundlage hat, weiß ich allerdings nicht.

Wenn dein AG zustimmt, kannst du bereits wo anders arbeiten, das stimmt. Und du kannst unabhängig davon deinen Job zum Ende der elternzeit kündigen.
Du kannst auch unter Einhaltung deiner vertraglichen Kündigungsfrist ohnehin während der elternzeit kündigen. Der Rest der elternzeit verfällt dann nicht.
Wenn du dann bei einem neuen AG anfängst, kannst du trotzdem weiterhin dein volles elterngeld bekommen, sofern du EG plus bekommst, nicht mehr als 30 Stunden arbeitest und nicht mehr als die Hälfte deines vorherigen Gehaltes verdienst. Dafür musst du nicht in elternzeit sein. Der große Vorteil der elternzeit ist, dass du einen Kündigungsschutz hast.

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Hallo 🤗
Wenn ihr an einen Tarif gebunden seid, dann kannst du dort nachlesen was vereinbart ist. In der Regel wird dort auch die Handhabung für Elternzeit explizit genannt. Genauso sind die freiwilligen Zahlungen entweder in einer Ergänzung zum Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten. Ohne zu wissen welcher TV wird es schwer die Frage zu beantworten.
Bei der zweiten Frage: Bitte erkundige dich vorher wie es mit der Steuerklasse und Beiträgen aussieht. Wie BiDi beschrieben hat, kann es erhebliche Auswirkungen haben.

Grüße