Rechtsanwalt Erbschaft - es zieht sich so lange

Hallo,

mit Anwälten etc. kenne ich mich nicht aus. Vielleicht ist das ganz normal wie es bei uns gerade läuft, deshalb möchte ich erstmal hier fragen, bevor ich über einen Wechsel mitten im laufenden Prozess nachdenken möchte.
Von meinem Onkel sind meine Schwester und ich im Testament als Erben benannt worden. Er hat das Testament jedoch so besch.. geschrieben, dass seine LG genauso als Erbin angesehen werden könnte (allerdings nur mit dem Nachtrag, wenn sie einen neuen Freund hat erlischt das Niesbrauchrecht für die Wohnung).
Wir sind im Januar zu diesem Anwalt gegangen und wollten uns nur vergewissern, dass wir nichts falsch machen, dieses Erbe auszuschlagen. Nach dem Gespräch dachten wir, es sei besser, es anzunehmen und die Dinge in die richtigen Bahnen zu lenken anstatt, dass sich ein weiter entfernterer Verwandter alles unter den Nagel reißt und die LG zum Schluss leer dasteht.
Nun hat sich die jedoch in den Kopf gesetzt dass sie alles an "Haben" will. Allerdings alle Kosten auf uns abdrücken will. Nun stimmt ihr Anwalt nicht zu, wenn wir den Erbschein beantragen wollen bei Kostenteilung und das ist aktueller Stand. Wir kommen nicht mehr raus aber es geht auch nichts weiter und ich zahle jeden Monat 150 Euro Unkosten für Wohnung etc.
Unser Anwalt hat uns am 1. Juni gesagt, wenn er den Erbschein im Juni beantragt werden wir bis September zumindest mehr wissen, neuer Vergleich oder sogar Gericht etc..
Letzte Woche habe ich wieder mit ihm telefoniert und er hat versprochen es zu machen und heute habe ich mit seiner Sekretärin gesprochen, es ist noch nichts beantragt :-(

Was kann ich denn jetzt tun? Ist das so normal? In einer Mail habe ich ihm ganz klar geschrieben, dass ich nicht bereit bin, das in dieser Weise - ohne das irgendwas läuft - weiter zu machen. So kann ich noch die nächsten 10 Jahre jeden Monat Geld überweisen und bekomme vielleicht zum Schluss wirklich nichts, so wie es die LG will :-(
Seiner Sekretärin habe ich das heute auch nochmal gesagt. Eine Drohung, dass ich zu einem anderen Anwalt wechseln könnte habe ich noch nicht ausgesprochen.

Weiß jemand Rat für mich?

Viele Grüße
Jenny

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Hallo,

#So kann ich noch die nächsten 10 Jahre jeden Monat Geld überweisen#

ja, das kann passieren.
Evtl. sogar noch viel länger, abhängig von der Lebenserwartung der LG.
Du weisst anscheinend nicht, was ein Niessbrauch ist. Das solltest du den Rechtsanwalt fragen.

freundliche Grüsse Werner

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Danke Werner,
hab ich vielleicht falsch formuliert. Ja das ist mir durchaus klar. Aaaber sobald wir die Eigentümer und die LG den Niesbrauch eingetragen bekommt kann ich zumindest zwei drittel der Kosten auf sie umlegen. Alles, was der Mieter zahlen würde zahlt ja sie bzw. der Mieter. Die Wohnung steht zur Zeit leer, weil wir zu keiner Einigung kommen.

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Die Unkosten für Wohnung & Co. zahlst nicht du, sondern der Verstorbene. Das geht alles bereits vorher vom Vermögen des Verblichenen ab - eben so, wie die Rechnungen kommen. Dazu brauchst du keinen Erbschein. Ihr hättet also die Wohnung schon im Januar (?) kündigen können.

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Ah, ich habe den Nießbrauch überlesen. Dann funktioniert eine Kündigung natürlich nicht. Mir ist aber auch nicht klar, wieso du dann Kosten für die Wohnung zahlst.

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Da die TE Eigentümer der Wohnung ist und die LG Niessbraucher ... Damit bleiben bestimmte Kosten für die Wohnung die wahrscheinlich Bestandteil einer WohnEigentumsGemeinschaft (WEG) ist beim Eigentümer der z.B. ein Hausgeld in der WEG bezahlt und nicht alle Kosten auf den Niessbrauch umlegen kann (Instandhaltung/Rücklage/Verwalterkosten)

https://www.iww.de/ee/archiv/niessbrauch-eigentuemer-oder-niessbraucher-wer-traegt-welche-kosten-der-immobilie-f9032

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Danke für eure Antworten, kann mir jemand was zur Machart des Anwalts sagen?

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Hallo!

Schreib dem Anwalt folgendes:

Sehr geehrter....

Am 01.06.2021 haben Sie mir in einem Gespräch zugesagt, daß Sie noch im Juni einen Erbschein beantragen, damit dieser dann im September vorliegt. Diese Zusage haben Sie in einem weiteren Telefonat vom XXX bekräftigt.

Zu meiner Verwunderung mußte ich am XXX in einem Telefonat mit Ihrer Sekretärin erfahren, daß sie dbzgl. immer noch nicht tätig geworden sind.

Ich gehe davon aus, daß Sie sich an Ihre Zusage halten und der Erbschein spätestens am 30.06.2021 von Ihnen beim Nachlaßgericht beantragt ist.

Sofern dies nicht der Fall ist, gehe ich davon aus, daß Sie in dieser Sache nicht weiter tätig werden wollen und sehe mich deshalb gezwungen, anderweitig anwaltlich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sofern mir durch Ihr Nichttätig werden weitere Kosten entstehen, kündige ich hiermit an, daß sie diese zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Das sollte an sich reichen, daß er in die Puschen kommt.

Viele Grüße
Trollmama

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Dankeschön Trollmama, also hälst du das auch nicht für ganz normal, dass es sich so lange hinzieht.
Die Sekretärin hat mir versprochen, dass ich nächste Woche Information bekomme. Solange werde ich nun noch warten müssen, sonst ist das doppelt gemoppelt.