HFG Inkasso, bitte um Rat für Oma

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Hallo Ihr Lieben,

heute melde ich mich mal mit einer Frage, die meine im Jahre 2018 verstorbene Oma betrifft, ca. 2014 hat mein 2.Onkel mehrere Handyverträge auf den Namen meiner Oma abgeschlossen und diese nicht bezahlt, natürlich kamen iwann Inkasso Briefe zu meinen Eltern per Post, d.a meine Oma bei denen Wohnhaft gemeldet war. Mein 2. Onkel wollte diese damals nicht bezahlen, hat er auch nicht.. Daraufhin meinte mein 1. Onkel, dass er die Rechnungen übernimmt, was er auch tat, zumindest dachten wir das.. Seither kam nichts mehr vom Inkasso Büro.. Bis heute.. Heute kam ein Brief, worin steht, dass eine Zahlung von damals (2014) nicht vollständig beglichen wurde und wir diese bis in Höhe von 2550 Euro zum 07.07.2021 bezahlen sollen. Ich werde Montag natürlich dort anrufen und denen mitteilen, dass meine Oma seit 2018 verstorben ist, wie sieht aber die rechtliche Lage aus ? Immerhin sind seitdem letzten Brief, 7 Jahre vergangen.. ich habe bedenken, dass meine Eltern Probleme bekommen könnten, da ja die melde Adresse meiner Oma dort ist/war. Wie würdet Ihr reagieren ? Einen Ehemann gibt es nicht, da er auch verstorben ist.. sonst gab es auch kein Erbe. Das Schreiben versuche ich mit einzufügen.
Vielen Dank schonmal:)

Ahja .. Briefe von damals existieren nicht mehr, Zahlungsnachweise auch nicht.

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Ich habe HFG-Inkasso mal eben gegoogelt. Die warnen auf ihrer Internetseite davor, dass aktuell gefälschte Schreiben der HFG im Umlauf sind.

Wie auch immer, ihr solltet auf jeden Fall Kontakt mit denen aufnehmen.

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Montag werde ich dort anrufen, im Internet wirken diese sehr unseriös .. mal sehen, vielen Dank

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Die Telefonnummern von eurem Schreiben findet man auch nicht auf der Homepage, soweit ich das sehe. Also lieber die Nummer aus dem Internet anrufen.

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Wenn kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, verjähren die Forderungen doch nach 3 Jahren, oder?
Die schreiben zwar von einem 'Vollstreckungstitel' aber gab es den wirklich? Denn dann schickt man doch den Gerichtsvollzieher und nicht 7 Jahre später noch einen Brief...

Grüsse
BiDi

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Hallo,
Ich mache etwas Ähnliches in einer Bank. Wenn wir nach x Jahren mit einem Titel es nochmal versuchen, schicken wir auch zuerst nochmal einen Brief. Aus zwei gründen:
1. um herauszufinden, ob die Adresse noch aktuell ist. Wenn nicht kommt der Brief von der Post als unzustellbar zurück
2. Manche melden sich auf den Brief und man vereinbart eine Ratenzahlung.

In meinen Fällen spart man so erstmal die Kosten für den Gerichtsvollzieher.

Liebe Grüße :)

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Und wie ist dass dann wenn die Person verstorben ist ? So ist es ja bei uns der Fall. Lg und vielen Dank..

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Sieht sehr unseriös aus. Rechtsberatung ist allerdings Anwälten vorbehalten, von daher werde ich dir nun nichts raten, außer damit zu einem Anwalt zu gehen.
Du kannst dich auch mal bei der Verbraucherschutzzentrale erkundigen.

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Der Anwalt meiner Eltern ist noch ne Woche im Urlaub.. sobald er wieder da ist, werden wie Ihn kontaktieren.. lg und vielen Dank:)

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Guck mal auf die Seite von HFG, da wird unter "Verbraucher" davor gewarnt, dass aktuell gefälschte Schreiben umgehen. Ruf am besten die Telefonnummer von der Homepage, nicht vom Brief (!!!!) an und frag nach, ob das ne reale Forderung ist.

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Ich sehe gerade, der Hinweis kam schon, habe ich überlesen... :D

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Dass habe ich auch gestern gesehen, werde, hab gestern nacht mal beide Nummern angerufen, 1x die auf der Website und 1x die auf dem Brief, das Band was da gespielt wird, ist 1 zu 1 das selbe.. werde aber definitiv Montag die nr auf der Website anrufen.. vielen Dank:)

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Hallo!

Auf KEINEN Fall anrufen!

Setz Dich hin und schreibe auf die gute altmodische Art einen Brief. Ungefähr so:

Sehr geehrte....

Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom xxx teile ich Ihnen mit, daß Frau XXX (Deine Oma) am XXX verstorben ist (Kopie der Sterbeurkunde liegt an).

Ich gehe deshalb davon aus, daß Ihre Forderung damit gegenstandslos ist.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Brief in den Umschlag und per Einwurfeinschreiben losschicken.

Viele Grüße
Trollmama

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Hallo,

Das stimmt so nicht. Sofern jemand geerbt hat, hat er auch die Offenen Forderungen geerbt.

Lg

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Dabei spielt übrigens keine Rolle, ob die offenen Rechnungen den Erben bekannt waren.

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Hallo,

ich würde schriftlich mitteilen, dass die Schuldnerin verstorben ist. Sollte dann trotzdem noch eine Forderung geltend gemacht werden, dann solltet ihr eine Kopie des Vollstreckungstitels in Verbindung mit einer aktuellen Forderungsaufstellung anfordern, wenn es Betrüger sind, wird in der Regel hier spätestens nichts mehr kommen.
Ich kenne mich nicht im Detail mit der Rechtsgrundlage in Erbsachen aus, ich vermute dass man nicht einfach so alle Schulden erbt, da müsste man sich auf jedenfall an einen Anwalt wenden.

Aber grundsätzlich ist es durchaus üblich, dass sich Inkassobüros mal sieben Jahre nicht melden, bei einem Vollstreckungstitel reicht es auch aus, alle 20 Jahre mal einen Gerichtsvollzieher loszuschicken.. ohne natürlich nicht, dann greift die Verjährung nach drei Jahren.

Viele Grüße

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Vielen Dank, werde ich definitiv genau so machen :)