Hochzeit, Steuern, Elterngeld

Hallo.
Ich bin aktuelö in der 8. Ssw. ET ist der 13.02.2022.
Mein Lebensgefährte und ich wollen am 18.09.21 heiraten.
Kann sich das negativ auf mein Elterngeld auswirken durch die nachträgliche versteuerung?
In welche Steuerklassen sollten wir gehen?
Mein Mann verdient um die 1900-2200€ Netto und ich so um die 1500-1650€ netto.

Wir kennen uns da so gar nicht aus.
Lieben Dank euch

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Welche nachträgliche Versteuerung? Oder meinst du den Progressionsvorbehalt? Der ist erst während bzw. nach Bezug des Elterngeldes interessant.

Bei der Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse berücksichtigt, in der man mindestens 7 Monate vor der Geburt war. Bei Verheirateten kann es sich also positiv auf das Elterngeld der Mutter auswirken, wenn diese direkt in Steuerklasse 3 wechselt. Du kannst das nicht, weil ihr zu spät heiratet. Bleibt einfach bei IV/ IV. Nach der Geburt könnt ihr dann wechseln. Auf die tatsächliche Steuerlast hat die Steuerklasse aber keinen Einfluss. Sie regelt nur, wieviel man monatlich vorrauszahlt.

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Ich kenne mich da so gar nicht aus aber mir wurde gesagt wenn wir im september heiraten und jeder geht z.B. in die Steuerklasse 4 dann wird mein Gehalt von Januar bis September nachträglich mit steuerklasse 4 berechnet.

Mit dem Progressionsvorbehalt das habe ich noch in Erinnerung habe aber gelesen das man diesen umgehen kann wenn die Eheleute jeder ihre eigene Steuererklärung machen dann fällt dies weg. Der Progressionsvorbehalt würde greifen wenn wir eine gemeinsame Steuererklärung machen würden!?

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Der Progressionsvorbehalt fällt auch bei Einzelveranlagung nicht weg. Es hängt von dem Einkommen der Personen ab.

Beispiel:
A) Du arbeitest. Dein zu versteuernden Einkommen (= Bruttogehalt minus Werbungskosten minus Vorsorgeaufwendungen minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastung) beträgt 10.000 €. Dein Elterngeld, BV Geld beträgt im Kalenderjahr 5000 €.
Dann wird in der ESt-Tabelle bei 15.000€ geschaut und du müsstest demnach 3.000€ Steuern zahlen (Beispiel) . Das macht einen Steuersatz von 3000/15000= 20% .
Diese 20%musst du mit den 10.000€ multiplizieren und du zahlst danach 2000€ Steuern. Von den 2.000€ wir die Lohnsteuer abgezogen, die du in diesem Jahr schon bezahlt hast.

B) Wenn du und dein Mann zusammen veranlagt werdet, dann kommt noch das Einkommen Deines Mannes abzüglich seiner Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc. dazu. 10.000€ plus Bsp 20.000 € macht 30.000 €. Dann kommt noch das Elterngeld hinzu von 5000 €. Dann schaut man in die Splittingtabelle und berechnet wie oben bei A) die Steuern.

C) Interessant könnte es werden, wenn der eine Ehepartner kein zu versteuernden Einkommen hat und nur z.B Elterngeld.
Das Einkommen beträgt 0€, das Elterngeld 10.000 €, lt Tabelle müsste vielleicht 1000€ gezahlt werden. Der Steuersatz beträgt 10%.
Aber 0€ Mal 10% = 0€.

Der andere Ehepartner muss aber dann nach der ledigen Tabelle versteuert werden. Je nachdem wie hoch seine Einkünfte und Werbungskosten sind, lohnt sich die Einzelveranlagung oder nicht.

Es gibt Steuerprogramme, die den Vergleich machen können.

Die oben genannten Zahlen sind willkürlich.

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"In welche Steuerklassen sollten wir gehen?"


Steuerklasse IV/IV. Lass dich auch nicht von deinem Mann belabern, dass er in 3 gehen "muss", weil er mehr verdient. Durch 3/5 spart man KEINE Steuern.

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Man spart keine Steuern, aber hat in den Monaten laufend mehr Netto als vorher. Kann also schon interessant sein

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Wenn man Pech hat, muss man aber sehr viel nachzahlen, gerade wenn EG bezogen wird.
Eg ist zwar steueuerfrei, "erhöht" aber das zu versteuernde Einkommen.

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Wenn dein ET im Februar ist gehst du voraussichtlich im Januar in Mutterschutz, aus dem Grund würde ich nach der Hochzeit in 3 gehen und dann zum Jahreswechsel in 4. Damit erhöhst du dein Mutterschaftsgeld. Unter Umständen ist es evtl. sinnvoll den Mutterschutz zu verschieben, damit du 3 voll abgerechnete Monate hast. Aber wenn ich jetzt schnell gerechnet, beginnt dein Mutterschutz am 2.1. also sollte das passen.

Im übrigen ist die Aussage nicht richtig, dass man 7 Monate in einer Steuerklasse sein muss für die Berechnung des Elterngeldes. Es wird die Steuerklasse herangezogen, die in den 12 Monaten überwogen hat, hat keine überwogen, gilt die letzte. Im Extremfall reichen da 4 Monate. Durch die späte Hochzeit gibt es aber leider keine Konstellation, die dir da hilft.

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Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot also glaube ich nicht das ich den Mutterschutz verschieben kann.
Kann ich nach der Hochzeit also in die 3 gehen und zum 01.01.2022 dann in die 4?
Wenn ich in die 3 gehe in welche Klasse muss dann mein Mann?
Es ist so ich weis noch nicht was ich an geld jetzt im BV kriege da mir ja die Zulagen fehlen (ich war nur 2 Wochen nach EZ arbeiten und bin jetzt sofort quasi wieder schwanger) daher gehe ich von meinem Grundgehalt aus und das sind 1450€ also deutlich weniger als mein Mann.

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Genau, dein Mann geht dann für die paar Monate in die 5.

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