Berechnungsgrundlage Beschäftigungsverbot

Guten Morgen,

kann mir jemand erklären wie die Lohnfortzahlung für das Beschäftigungsverbot berechnet wird. Ich habe hierzu eine Frage.

Mein generelles Beschäftigungsverbot wurde ab dem 27.01.21 ausgestellt. Davor war ich im Januar noch arbeiten.

Die Berechnung führt auf die 3 Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot zurück. D.h. Entweder November-Dezember-Januar oder Oktober-November-Dezember.

So egal wie, der Dezember ist enthalten. Ich bekomme das 13. Gehalt im Dezember. Dazu hatte ich Beginn Januar meine Abrechnung erhalten.

Als ich dann ins Beschäftigungsverbot ging, wurde mir erneut eine Lohnabrechnung zugesendet, in der das 13. Gehalt herausgerechnet wurde.

Wie ist denn da die Regelung? Hat er mir das rausgenommen für die Lohnfortzahlung, damit er weniger zahlen muss? Oder wird das generell nicht mit einbezogen? Das sind monatlich 200-300€ die das ausmachen und später für das Elterngeld.

Ich will eigentlich gar nicht unterstellen müssen, aber ich will das es rechtens ist. Weiß dazu jemand etwas?

Viele liebe Grüße

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Da du ein 13. Gehalt bekommst, gehe ich davon aus, dass du jeden Monat den gleichen Lohn erhältst. Diesen Lohn bekommst du dann einfach weitergezahlt, so lange sich am Arbeitsvertrag nichts ändert (geplante Lohnerhöhung, veränderte monatliche Stundenzahl...). Da muss also nichts aus den letzten drei Monaten berechnet werden.
Grundsätzlich darfst du durch ein Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden, aber sollst auch keinen Vorteil daraus ziehen. Da wäre in den normalen Monaten ja auch kein 13. Gehalt eingerechnet. Scheint also alles in Ordnung zu sein, was dein AG da gemacht hat.

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Hallo,

Es wird einfach das Geld gezahlt, welches du ohne BV bekommen hättest. Da du das Weihnachtsgeld nur einmal im Jahr bekommst, ist die Berechnung somit korrekt. Beim Elterngeld bleibt das 13. Gehalt ebenfalls ohne Berücksichtigung, wenn es als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

Lg

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Also erst einmal:

Berechnungsgrundlage sind die 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft. Nicht vor BV oder Bekanntgabe.

Und nein, es wird der Durchschnitt der regelmäßigen Bezüge an Gehalt genommen, inklusive Zuschlägen. Nein, du bekommst dadurch nicht weniger Geld, nein, auch nicht weniger Elternzeit, da hier eh keine Einmalzahlungen mit hinein genommen werden.