Frage zum Elterngeld

Hallo :-)

Ich bin grad total verwirrt 🤯 und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.

Mein Mann und ich haben einen 5 1/2 Monate alten Sohn und wünschen uns ein Geschwisterchen für ihn.

Ich habe Elterngeld Plus beantragt und das läuft bis Dezember 2022.
Weiß jemand wie das Elterngeld für ein zweites Kind berechnet wird wenn dieses nächstes Jahr ( also im Elterngeldbezug von Kind 1 ) geboren wird? Hab so viel verschiedenes nun gelesen dass ich total verwirrt bin 🤪

Danke schon mal und liebe Grüße 🌻🤗

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Dein erster Sohn ist also Ende Januar oder Anfang Februar 2021 ? geboren...

Die ersten 14 Lebensmonate des letzten EG-PLus-Bezug werden bei der Berechnung des nächsten EG ausgeklammert. Dieses berechnet sich wieder aus den 12 vollständigen Kalendermonaten vor dem neuen Mutterschutz. Ausgeklammerte Monate werden übersprungen, auch wenn da nur 1 Tag als Ausklammerungsgrund gilt z.B EG-Plus Lebensmonat geht bis zum 1. des Monats).

D.h. bis einschliesslich März/April 2022 (14. Lebensmonat) wird bei der erneuten EG-Berechnung nicht berücksichtigt.

Alle späteren Monate werden berücksichtigt und zählen mit 0€ wenn kein Einkommen erzielt wird (EG, AG und alle Lohnersatzleistungen zählen nicht als Bemessungsgrundlage).

D.h. beginnt dein Mutterschutz im März/April (neuer ET April/Mai) zählen alle 12 Monate von vor dem ersten Kind und du bekommst das selbe EG da dann die 12 Monate von vor dem Mutterschutz des ersten Kind als Bemessungsgrundlage zählen .... mit jedem Monat später verschiebt sich das und mehr Monate ohne Einkommen zählen mit rein.

Die Einkommen der 12 Monate Bemessungsgrundlage werden zusammengerechnet und durch 12 geteilt das ist dann das Durchschnittsgehalt welches zur neuen EG-Berechnung genutzt wird.

Sollte der neue Mutterschutz vor Januar 2023 beginnen solltest du die EG-Plus-Monate die in den Mutterschutz/neuen EG-Bezug fallen rückwirkend wieder in Basis-EG-Monate umwandeln da das sonst angerechnet wird. Das geht problemlos und du bekommst dann das EG als Nachzahlung direkt ausgezahlt.

Weiterhin kannst du deine Elternzeit beim Arbeitgeber (AG) zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann bekommst du zusätzlich zum Mutterschaftsgeld der KK wieder den vollen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anhand deines vorigen Gehaltes.

Zusätzlich erhältst du noch den Geschwisterbonus zum EG (10% des EGs mindestens aber 75€ pro Monat) bis dein 1. Kind 3 Jahre alt ist.

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Hallo Smokefighter :-)

Vielen Dank für deine detaillierte Antwort 🤗
Jetzt hab ich's verstanden 🍀

Liebe Grüße Sonja 🌻