Elternzeit Vater

Hallo,

Für die Anmeldung der Elternzeit reicht ja ein formloser Brief mit der 7- wöchigen Frist für den Papa.
Wenn er die Elternzeit nun in zwei Blöcken nehmen will (Bsp. Jeweils vier Wochen im Januar und Juni), reicht dann ein Brief an den AG oder besser zwei, den einen dann entsprechend später? Besteht die Möglichkeit der Kündigung, falls man direkt beide Blöcke angibt?

Der Antrag auf ElternGELD umfasst ja bestenfalls schon beide Monate direkt.

Danke und LG

Mona

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Da man sich für die ersten zwei Jahre festlegt, müssen beide angegeben werden. Streng genommen könnte der AG ansonsten das zweite Mal verweigern. Und ja, der AN kann dazwischen gekündigt werden.

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Für einen Zeitraum von 8 Wochen vor der zweiten EZ genießt der AN aber nochmals Kündigungsschutz.

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Achtung: Wenn man beim Elterngeld keine doofe Überraschung erleben möchte, bitte Lebensmonate des Kindes nehmen, nicht Vierwochenzeiträume!