3.Jahr Elternzeit

Hallo , ich habe eine Frage zum 3.Jahr Elternzeit.
Ich habe 2 Jahre angegeben, möchte aber mein 3.Jahr hinten ran hängen.
Läuft das genauso wie beim 1 mal angeben ??
Also 7 Wochen vorher anmelden dann beim AG ?
Und kann er dies ablehnen ,oder muss er mir das gewähren ? Weiß das einer ?
Ich sage schonmal Danke

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2. Wie lange dauert die Elternzeit?

Die Elternzeit beträgt pro Kind für jeden Elternteil drei Jahre. Wie diese Zeit aufgeteilt werden kann, hängt vom Geburtstag Ihres Kindes ab:

Wenn Ihr Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde, können Sie die Elternzeit nur auf zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers dürfen Sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
Sofern Ihr Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde, stehen Ihnen drei Abschnitte für die Aufteilung der Elternzeit zur Verfügung. Mindestens zwölf Monate müssen aber in den ersten drei Lebensjahren des Kindes verbraucht werden. Die restlichen 24 Monate sind bis zum achten Geburtstag des Kindes zu nehmen.

Diese Regelungen gelten sowohl für den Vater als auch für die Mutter des Kindes. Wenn die Elternzeit nicht parallel genommen wird, kann also zumindest jeweils ein Elternteil in sechs der ersten acht Lebensjahre des Kindes zu Hause bleiben.
Ein Muster-Anschreiben für die Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber finden Sie hier.
3. Fristen bei der Elternzeit

Grundsätzlich muss die Elternzeit sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beantragt werden, wenn diese bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen wird. Für die Elternzeit zwischen dem vierten und achten Lebensjahr des Kindes muss erneut unterschieden werden:

Bei Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden, ändert sich die Antragsfrist auch nach dem dritten Geburtstag nicht.
Wenn Ihr Kind aber nach dem 01.07.2015 geboren wurde, müssen Sie die Elternzeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes sogar 13 Wochen im Voraus beantragen.

Diese Antragsfristen gelten ebenso beim Antrag auf Verlängerung der Elternzeit. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit also sieben bzw. 13 Wochen vor dem Ende der Elternzeit mitteilen.

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Elternzeit meldet man an und beantragt man nicht. Zudem beantwortet der Text die Frage der Te nicht.

@TE: bis zum 3. Geburtstag beträgt die Frist zur Anmeldung 7 Wochen. Der AG kann die Verlängerung nicht ablehnen.

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Ich danke dir 😅 dann weiß ich bescheid
Lg