Denkfehler beim Elterngeld?!

Hallo ihr Lieben!

Aus gegebenem Anlass (Kinderwunsch) beschäftigt mich das Thema Elterngeld. Bei bei meinen 2 älteren Kindern war das alles noch etwas anders 😅

Also verstanden habe ich das Thema Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsmonate. Dazu findet man ja einiges im Netz und auch hier. Meine Frage bzw. Vielleicht mein Denkfehler bekomme ich nicht aufgeklärt🤷🏻‍♀️

Angenommen ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben und kann leider keine Partnerschaftsmonate machen und möchte auch nicht Teilzeit arbeiten gehen sondern einfach das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Wieso bekommt man nur fuer einen Zeitraum von 20 Monaten Geld? Das Geld vom Mutterschutz wird mit angerechnet, richtig? Aber dennoch bekomme ich doch eigentlich nach den 2 Monaten Mutterschutz nach Geburt dann 10 Monate Elterngeld. Also 12 Monate Bezugszeitraum insgesamt bzw. wenn man es splitten würde dann also 22 Monate - da man ja die 2 Monate Mutterschutz nicht splitten kann?!Hab aber auf einigen Seiten gelesen, der Bezugszeitraum sind 20 Monate.

Ich bin recht verwirrt denke ich 😅 bitte schenkt mir einen "AHA-Moment"

Liebe Grüße

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>>>Also 12 Monate Bezugszeitraum insgesamt bzw. wenn man es splitten würde dann also 22 Monate - da man ja die 2 Monate Mutterschutz nicht splitten kann?!<<<

Das siehst du richtig.

Vorausgesetzt, dass sich dein Kind einigermaßen an den VET hält ;-), sonst kann es sein, dass du mehr als zwei Monate Basiseltergeld nehmen musst, weil sich der Mutterschutz verlängert.

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Ok, super. Dankeschön. Dann hab ich es ja wohl doch richtig verstanden. Also 20 Monate gesplittet Elterngeld und die ersten 2 Monate Mutterschutzgeld bzw. Basiselterngeld. Das klingt doch ganz ok 😅 LG

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Vielleicht meinen diese Seiten nur den Elterngeld plus Zeitraum? Also 20 Monate nach dem Mutterschutz quasi?

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Ah, ok. Das könnte natürlich sein. LG