Vertrag läuft vor der Geburt aus, was tun?

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage bezüglich meiner finanziellen Situation.
Aktuell bin ich in der 8 ssw und mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.01.22 aus. Natürlich wird mein Vertrag nicht verlängert, da der AG über die Schwangerschaft informiert ist.

Der Geburtstermin ist am 18.03.22 es entsteht also eine Lücke von 46 Tagen während denen ich kein Geld erhalte. Da ich verheiratet bin, dachte ich dass die 46 Tage ohne Einkommen das Elterngeld dann einfach mindern. Allerdings hat meine AOK Beraterin heute gesagt ich muss mich in dieser Zeit Arbeitslos melden, meine Frage ist jetzt wieso? Was wenn ich z.B nach dem 3 Jahr wieder schwanger werde, muss ich mich dann jedesmal Arbeitslos melden?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Diskussionen über Emanzipation und Abhängigkeit brauche ich nicht. Mir geht es hier wirklich darum ob man tatsächlich sich Arbeitslos melden muss und wenn ja warum?

Viele Grüße

:)

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Natürlich musst Du Dich nicht arbeitslos melden. Allerdings musst Du dann die Beiträge zur Krankenversicherung selber zahlen oder - so Du verheiratet bist und Dein Mann gesetzlich versichert ist - in die Familienversicherung Deines Mannes. Während des Bezugs von Elterngeld bist Du wieder beitragsfrei versichert (unter der Voraussetzung Du warst vorher in einer gesetzlichen KK pflichtversichert).
>>
Was wenn ich z.B nach dem 3 Jahr wieder schwanger werde, muss ich mich dann jedesmal Arbeitslos melden?
<<
Das verstehe ich nicht ganz. Wie geschrieben, Du bist nur solange beitragsfrei versichert, wie Du Elterngeld erhälst, denn Du hast keine Elternzeit. Die setzt zwingend einen Arbeitgeber voraus. Entweder Du rutscht also nach dem Elterngeld in irgendeinen Status, bei dem die KK-Beiträge übernommen werden (ALG1 oder ALG2), kannst Dich familienversichert oder zahlst die KK-Beiträge selber.

Grüsse
BiDi

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Hallo Bidi,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe mich jetzt auch nochmal informiert und ich glaube ich habe die Frau einfach missverstanden. Mit der Familienversicherung die wir jetzt beantragt haben (Unterlagen werden uns zugeschickt) sollte dass dann geregelt sein. Zudem muss man sich gesetzlich nicht zwingend arbeitslos melden, wenn man keine Leistungen beanspruchen möchte. Bei der L Bank kann ich dann dennoch den Antrag auf Elterngeld stellen die nehmen für die Monate wo ich 0€ verdient habe da Vertrag bereits ausgelaufen dann einfach den mindest Satz.
Also kann ich mir Bis dahin noch überlegen ob ich die Versicherungs Leistung AlG I für die kurze Zeit beantrage oder es sein lasse.

Spannend aufjedenfall, vielen Dank für deine Auskunft 🌹☺️

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Selbstverständlich solltest du dich arbeitslos melden. Sonst bekommst du auch kein Mutterschaftsgeld.

Wie kommst du auf 3 Jahre?

Elternzeit hast du überhaupt keine!

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Guten Abend,
Ich bekomme ja Gehalt bis Januar und würde dann bis zur Geburt im März einfach von unserem HH Geld leben, Rücklagen sind bei mir vorhanden und wir wohnen im Eigenheim (abgezahlt). Ab der Geburt würde ich dann bei der LBank ganz normal Elterngeld beantragen, diese würden dann für die Zeit zwischen 01.02. Bis zur Geburt von einem Einkommen von 0€ ausgehen nehme ich an und für die restlichen 11 Monate mein Gehalt verwenden (12M werden bei der Berechnung berücksichtigt) und daraus dann dass mir zustehende Elterngeld errechnen. Ich wollte jetzt quasi wissen ob es Pflicht ist sich arbeitslos zu melden, wenn man weder vor hat in absehbarer Zeit wieder zu arbeiten (da Kleinkind daheim, und noch mehr Kinder erwünscht) noch Geld benötigt und Familienversichert über seinen Mann ist (das beantragen wir gerade, Unterlagen werden uns zugeschickt).

Auf drei Jahre kam ich jetzt einfach so ich hätte auch 5 nehmen können, mich hat interessiert ob es eine Pflicht zum Arbeitslos melden gibt, wenn man keine Leistungen benötigt.

Danke für die Antwort hab mich jetzt auch nochmal informiert und ich glaube mittlerweile durchgestiegen zu sein 😁.

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Du solltest dich trotzdem arbeitslos melden! Du hast ansonsten keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld z. B.