Hallo ihr lieben da draußen ich hab eine Frage an euch ☺️ Bin jetzt in der 34. Schwangerschaftswoche und habe Entbindungstermin am 18. September☀️
Mein Arbeitsvertrag ist am 31. Januar ausgelaufen und wegen Corona und schwangerschaftsbedingt hat die Firma mich nicht weiter übernommen beziehe jetzt Arbeitslosengeld eins seit einem halben Jahr .. habe Arbeitslosengeld eins nur noch diesen Monat bekommen weiter zahlen die nicht ich habe vor drei Monaten Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt wie läuft das jetzt zahlen die nächsten Monat automatisch Mutterschaftsgeld weil ich habe noch keine Rück Antwort von der Krankenkasse ich habe dahin angerufen und der Typ von der Barmer meint die bezahlen erst Mutterschaftsgeld wenn das Kind geboren ist mit einer Geburtsurkunde habe ein Kind in meinem Haushalt leben von elf Jahren und muss auch mein Lebensbedarf bedenken weil mein Partner noch bei seiner Mama wohnt weil sie schwer krank ist! Beziehe nur eine kleine Summe Wohngeld Kindergeld Zuschlag Kindergeld und den kleinen Teil und Unterhaltsvorschuss! Mit Arbeitslosengeld eins konnte ich immer meine Miete mit Decken und von dem Rest haben wir unser Lebensbedarf gedeckt aber meine Frage ist wie und wann zahlt die Krankenkasse und schicken die vorher ein Schreiben raus ob das bewilligt worden ist oder nicht? 🤔🙏
Mutterschaftsgeld wann wird’s gezahlt
Eigentlich schicken die ein bewilligunsbescheid.
Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen lang nach der Geburt gezahlt. Sowie auch der Mutterschutz besteht.
Also bin heute erst in die 34. Schwangerschaftswoche gekommen und bin dann ab heute in Mutterschutz.. habe aber noch nichts von meiner Krankenkasse bekommen seit drei Monaten hab ich das gestellt
Hey
Wenn ich mich richtig erinnere ,(war bei meinem 2.kind nämlich so)bekommst du nur Mutterschaftsgeld wenn du auch arbeit hast,dann 6 wochen vor und 8 wochen nach der Geburt.. da du keine arbeit hast bekommst du nix,du wirst auch nur den mindestbetrag von 300€ elterngeld bekommen, melde dich harz4 dann kommst du jetzt wenigstens über die Runden, elterngeld wird dann allerdings angerechnet..und ganz wichtig solltest du nicht privat krankenversichert sein dann bist du im Moment nicht krankenversichert die erlischt mit Ende des Arbeitslosengeld.
Lg
Also ich weiß gar nicht, wie sinnvoll das ist, überhaupt Mutterschaftsgeld zu beantragen. Wenn du kein ALG1 mehr bekommst, bist du damit dann eigentlich noch krankenversichert? Ich denke, es macht Sinn Hartz4 / ALG2 zu beantragen. So viel Mutterschaftsgeld bekommt man ohnehin nicht, 13 Euro pro Tag, wenn du in Arbeit wärst, würdest du 6 Wochen vor der Geburt und 8 nach der Geburt dieses Geld bekommen und den Rest würde der Arbeitgeber zuzahlen. So denke ich zumindest, würde das laufen.
Hallo,
wie kommst du denn darauf, dass du seit heute im Mutterschutz bist. Ich habe ET am 17.09. und bin ab 06.08. im Mutterschutz, exakt 6 Wochen vor dem ET. Ich habe auch schon von meiner Krankenkasse die Bestätigung bekommen, dass ich das Mutterschaftsgeld bekomme. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Mein Arbeitgeber hat mir dies auch bestätigt.
Am besten du rufst bei der KK an und informierst dich wie es in deinem Fall geregelt wird, oder welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten du hast.
Alles Gute
LG Melli
Hier hab das auf der Seite von der Barmer gefunden..ich kopier dir den ganzen text dazu...
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Informieren Sie bitte auch Ihre zuständige Agentur für Arbeit über Ihre Schwangerschaft.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, während Sie im Mutterschutz sind – sechs Wochen (42 Tage) vor der Geburt, am Entbindungstag (1 Tag) und acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühchen oder einer Behinderung des Kindes, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen (84 Tage).
Falls Sie Arbeitslosengeld II erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es sei denn, Sie arbeiten nebenbei. Sie erhalten dann unseren Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag aus Ihrer Nebenbeschäftigung. Ihr Arbeitgeber stockt die Differenz zum Nettogehalt auf.
Das trifft auf sie aber nicht mehr zu, weil sie jetzt auch kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekommt. Sie muss sich schleunigst beim Jobcenter melden und dort ALG2 beantragen, würde ich denken.
Ja das hab ich bei der Barmer gefunden, mir ist klar das sie die voraussetzungen nicht erfüllt,(ihr hoffentlich auch )und somit steht ihr nix zu,mein Rat war auch sich schnell alg2 zu melden (andere Antwort)
Lg
ist dein Anspruch auf Alg 1 beendet oder weshalb zahlen die nicht mehr,
Mutterschutzgeld bekommt du ion 2 Zahlungen und zwar einaml nch der Geburt die 1 & wochen und das 2. Geld nach 8 Wochen, jeweils im Höchstfall13 € pro Kalendertag. wenn da aus Alg rasugefallen bist, musst du dich dringend bei ALg2 anmelden, oder in die Familienversicherung, sonst bist du nämlich nicht mehr versichert. Eine kostspielige Angelegenheit, wenn die Arztrechnungen kommen
Der Anspruch auf ALG I endet automatisch zum Beginn des Mutterschutzes.
Und Mutterschaftsgeld ist auch nicht im Höchstfall 13€ pro Tag, sondern sie bekommt es in Höhe des ALG!
Hast du noch ALG 1 Anspruch gehabt, als du in den Mutterschutz gegangen bist? Dann bekommst du automatisch Mutterschutzgeld in Höhe ALG 1 von deiner Krankenkasse. Meiner Meinung nach aber rückwirkend. D.h. zum Ende des Monats. Elterngeld wirst wahrscheinlich nur die 300 € bekommen, weil Arbeitslosengeld mit 0 € eingerechnet wird.
Wann beantragt? Hast du den ALG I Bescheid mitgeschickt?
Bis wann genau wurde ALG I bewilligt? Mutterschaftsgeld steht dir zu.
ALG I und Mutterschaftsgeld werden übrigens taggenau berechnet..
Also nichts mit diesen Monat das und nächsten das andere…
Falls bei deinem ALG1-Bescheid als Beendigungsgrund Mutterschutz steht, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, welches dir in Höhe des ALG1 in 2 Schritten gezahlt wird. Das erste Geld bekommst du überwiesen für die Tage bis zum ET. Den Restbetrag gibt es dann mit Geburtsurkunde.
Dazu muss jedoch erstmal die Meldung des Arbeitsamtes an die Krankenkasse erfolgen.
Falls dein ALG1 einfach nur ausläuft kurz vor Mutterschutz, hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.