Wie komme ich in die beitragsfreie Krankenversicherungspflicht zurück?

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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, ich muss während meiner Elternzeit meine KV selber zahlen (entweder private KV oder den höchst Beitrag der gesetzl. KV). Es würde sich hier um ca. 360€ mon. (KV Beitrag als freiwillig gesetzliches Mitglied bzw. günstige private KV wäre auch um den Dreh) handeln. Da wir schon für unser Kind ca. 150€ mon. für die private KV zahlen müssen (gesetzl. Familien KV geht nicht, da mein Mann Privat versichert ist), würde ich mir wirklich gern die ca. 360€ mon. für meine KV sparen.

Ausgangslage:
Aktuell bin ich Angestellte und freiwillig gesetzlich versichert (Verdienst im Jahr 2020 höher als Versicherungspflichtgrenze). Dieses Jahr werde ich die Grenze nicht überschreiten, da ich kein volles Jahr arbeiten werde, da ich in EZ gehen werde. Für die Monate November und Dezember muss ich definitiv zahlen, das weiß ich bereits. Mir geht es jedoch um das nächste Jahr. Ich habe dazu meine Krankenkasse kontaktiert und folgende Antwort erhalten. „Sofern Ihr Arbeitgeber Sie ab dem 01.01.2022 als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beurteilt und wir auch entsprechende An- bzw. Ummeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, sind Sie ab den 01.01.2022 während Ihrer Elternzeit beitragsfrei versichert.“

Was müsste ich nun tun, damit mein Arbeitgeber mich für nächstes als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beurteilt? Reicht es aus, dass ich dieses Jahr die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten werde? Oder würde es helfen wenn ich für nächstes Jahr Teilzeit während der Elternzeit anmelde? Wenn das mit der Teilzeit gehen würde, müsste ich dann schon ab Januar in Teilzeit arbeiten oder könnte ich auch erst ab 09/2022 mit der Teilzeit beginnen? Oder gibt es andere Möglichkeiten wie ich während der EZ beitragsfrei versichert sein kann?

Vielleicht kennt sich jemand in aus oder war/ist auch in dieser Situation.

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Hallo!

Ich kann dir deine Frage nicht beantworten. Aber bist du sicher, dass der Beitrag so hoch wäre? Ich war auch freiwillig gesetzlich versichert (Gehalt über der Grenze) vor meiner ersten Elternzeit und ich musste in der Elternzeit dann nur den Mindestbeitrag in der gesetzlichen KV zahlen, da ich ja kein Einkommen hatte. Das waren so ca 160€ im Monat meine ich. Bei 1800€ Elterngeld durchaus zu verschmerzen.

Die Info in dem Schreiben interpretiere ich übrigens so, dass du nur als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin gilst, wenn du auch arbeitest. Aber da kenne ich mich nicht so aus.

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Hallo,
danke für deine Antwort. Der Beitrag wird bei mir leider so hoch sein, weil das Einkommen von meinem Mann zur Berechnung einfließt. Er ist Privat versichert und verdient in dem Fall leider zu viel. Ich bin zwar bei einer anderen gesetzlichen KV, aber auf der Seite von der TK habe ich diesen KV Beitrag entnommen.

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Wie kommst du denn darauf, dass das Gehalt deines Mannes dazu zählt? Das glaube ich eigentlich nicht. Frag das doch bei der Krankenkasse nochmal nach.

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Da kommst du nicht raus, aber man weiß ja vorher, dass man die KV selbst weiter zahlen muss.

Es sind übrigens der Mindestbeitrag, ca. 200€.

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Hallo,
es war uns bewusst, das wir meine KV selber zahlen müssen, hatten jedoch „nur“ mit dem Mindestbeitrag gerechnet. Es hat sich bei uns jedoch was grundlegend geändert. Mein Mann hat im Februar diesen Jahres mit der Selbstständigkeit begonnen und die ersten Monate weniger verdient als ich. Wenn es so geblieben wäre, dann würde sein Einkommen nicht zur Berechnung herangezogen werden und ich müsste „nur“ den Mindestbeitrag zahlen. Er hat jedoch im Juni „einen dicken Fisch an Land gezogen“ und hat dadurch bis zum Ende des Jahres so viel verdient, dass es weit mehr ist, was ich verdient habe, somit wird sein Einkommen zur Berechnung herangezogen.

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Kleiner Nachtrag noch, wenn es so geblieben wäre, dass mein Mann weniger als ich verdient hätte, dann könnte ich das Kind beitragsfrei bei mir familienversichern. Wir hätten somit „nur“ meinen Mindestbeitrag zahlen müssen.

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Liebe Blume,

so ist es leider. Auch bei uns. Nur andersherum (ich privat, mein man freiwillig gesetzlich). Gleichzeitig sagen wir uns, dass wir ja auch mehr verdienen und daher ist es nur fair, dass wir auch mehr in die Versicherung einzahlen. Schließlich soll das ja irgendwie in der Gesellschaft wieder aufgehen ;)

Dir noch viel Erfolg mit dem ganzen Finanzkram#winke

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Hallo liebe Tigrine,
danke für deine Antwort. Habe vorhin nochmal mit der Perso telefoniert und die meinten auch, es führt kein Weg vorbei. Ich kann den Beitrag nur reduzieren, indem ich in Teilzeit während der EZ arbeite, da ich dann meine normalen Sozialabgaben, gemäß meines Gehalts entrichten muss. Ich werde mich nun ab Beginn der EZ Privat versichern, da ich für den relativ gleichen Beitrag, jedoch bessere Leistungen erhalten werde.
Dir auch noch alles Gute.

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Ich kann deine Verärgerung verstehen. Ich musste in der Elternzeit „nur“ den Mindestbeitrag zahlen, hatte aber letztlich damit nur 1600€ Elterngeld, wobei das viel weniger war als die 65% Elterngeld, die einen immer versprochen werden. Also ich fand es irgendwie unfair, dass das Elterngeld auf der einen Seite gedeckelt ist, aber man auf der anderen Seite trotzdem Kosten wie die Versicherung tragen muss - das müsste jemand, der weniger verdient, aber ebenso viel Elterngeld bekommt, nämlich nicht. Aber so ist es halt… dafür konnte man ja idR auch gut was zurücklegen. Leider wüsste ich auch nicht, wie man das vermeiden könnte, außer eben Teilzeit arbeiten oder in den sauren Apfel beißen.

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Hallo,
ja, das mit den 400€ stimmt. Du kannst das nur umgehen, wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist. Das bedeutet also wenigstens im Bereich des Midijob.
Es zählt auch jeder Monat für sich. Bist du also erst ab 09/22 sozialversicherungspflichtig angestellt und verdienst wieder Geld, dann zählt es auch erst ab 09/22. Für die ersten 8 Monate zahlst du dann die 400€.

Mir erscheinen die 360€ übrigens sehr gering. Ist da schon die Pflegeversicherung dabei?