Anträge in der Schwangerschaft

Huhu ihr Lieben, jetzt hab ich mal eine Frage wegen den ganzen Anträgen bzw. was ich beantragen muss und wie. Elterngeld und Kindergeld weiss ich. Aber das Mutterschaftsgeld, wo muss ich das beantragen ?Bei der Krankenkasse? Und wie läuft das nochmal mit Kind dann Krankenversichern, gleich nach der Geburt? Was benötigt man da dann für ein Antrag? Bin nämlich gerade dabei schon Anträge zu drucken die ich benötige...Noch dazu kommt das mein Arbeitsvertrag am 31.12. ausläuft, am 08.11. ist der voraussichtlich Entbindungstermin. Dann frag ich mich wie es dann weiter geht...Lg

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Ja, Mutterschaftsgeld beantragst du bei der Krankenkasse. Dafür bekommst du von deiner FÄ so einen rosa Vordruck über den voraussichtlichen Entbindungstermin. (Ich habe den glaube ich beim 3. großen US bekommen). Da füllst du dann die Daten deines Arbeitgebers aus und schickst das zur Krankenkasse. Geht evtl. sogar online (bei der AOK Plus reicht es digital).
Nach der Geburt wil die KK dann noch die Geburtsurkunde haben.

Als Antwort kam bei mir neben der Bestätigung auch gleich ein Anmeldeformular zur Familienversicherung ;-) dein Kind ist am Anfang automatisch über dich versichert, du musst dann nur nach der Geburt entscheiden, ob es bei dir oder beim Vater in die Versicherung aufgenommen werden soll und dann eben nen Antrag ausfüllen. Das ist aber nur so wenn beide gesetzlich versichert sind, nicht verheiratet und in verschiedenen Kassen. Da kannst du einfach die Leistungen vergleichen. Zu privat versichert oder Familienversicherung in der Ehe kann ich nix sagen ;-)

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Achso also hol ich mir dann ein Antrag von der Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld und schreibe dann auch die Daten vom Arbeitgeber da rein?Und dann noch der Zettel vom Arzt dazu? Hab ich jetzt richtig verstanden ja 😆

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Der Zettel von deinem Arzt ist der Antrag

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wenn du ab 31.12. arbietslos bist, musst du dich bis zum 30.9. arbeitssuchend melden, deit bis du dann quasi übers Arbeitsamt in Elternzeit, über den AG geht das nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Mutterschutz bekommst du von der Krankenkasse aber nur 13 € pro Tag, den Rest zahlt dein AG oder das Arbeitsamt, danach bekommst du Elterngeld

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Elternzeit kann man nur bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis haben. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit und auch kein "quasi übers Arbeitsamt in Elternzeit"

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Kannst du bitte mal aufhören bei solchen Fragen zu antworten?

Alles, das zu hier schreibst ist total falsch!! Und das ist mir schon so oft bei dir aufgefallen!

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Mutterschaftsgeld bekommst du übrigens bis zum Auslaufen des Vertrags in Höhe von 13€/täglich. Vom AG kommt der Zuschuss, auch bis zum 31.12. Ab da bis Ende des Mutterschutzes gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes und im Anschluss Elterngeld.