Kündigungsfrist - Ruhezeiten

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine potentielle neue Stelle in Aussicht und mich daher mit meiner Kündigungsfrist befasst.
Im Vertrag steht, dass sich meine Kündigungsfrist genauso verlängert wie die für den Arbeitgeber. Also nach Betriebszugehörigkeit. Das hatte ich leider nicht mehr ganz auf dem Schirm muss ich zu meiner Schande gestehen.

Aber nun zu meiner Frage:
Zählen die Ruhezeiten (bspw. Elternzeit) mit zur Dauer des Arbeitsverhältnisses oder werden die raus gerechnet?
Ich habe immerhin knapp 3 Jahre nicht gearbeitet bzw. zwischenzeitlich auf 450€ Basis beim gleichen Arbeitgeber, aber mit einem neuen Vertrag, in dem steht, dass das Hauptarbeitsverhältnis in der Zeit ruht.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir das sicher beantworten?

Vielen Dank schonmal :)

Zählt die Ruhezeit zur Dauer des Arbeitsverhältnisses?

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Hallo,
ja, die Elternzeit zählt vollumfänglich mit zu der Betriebszugehörigkeit dazu.

Hintergrund, das Arbeitverhältnis läuft weiter, es ruht nur, man ist aus der Firma ja nicht ausgeschieden und hat einen ruhenden gültigen Arbeitsvertrag!

Um hier eine eventuell längere Kündigungsfrist zu umgehen bedarf es eines Aufhebungsvertrag den beide Seiten zustimmen müssen.

Gruß
Demy

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Danke für die Antwort.
Ich hatte es fast befürchtet, aber ein Fünkchen Hoffnung war noch da.
Solche Klauseln sind ja scheinbar Gang und Gebe. Da habe ich mir vor über 10 Jahren noch keine Gedanken drum gemacht - dumm.

Sollte sich der AG auf keinen Aufhebungsvertrag einlassen wird es ja sicher schwierig was Neues zu bekommen. Welcher neue AG wartet denn schon bald nen halbes Jahr wenn er ne Stellenausschreibung hat?

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Gang und gebe ist so eine Klausel definitiv nicht.

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Elternzeit..beschäftigungsverbot.. Langzeit krank..etc.. zählt alles dazu

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Ja, diese Zeiten gehören dazu.

Frag nach einem Auflösungsvertrag.

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Danke dir, das werde ich auf jeden Fall versuchen.

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Ja, das zählt alles dazu. Aber das ist nicht unüblich. Ich habe in die Bewerbungen geschrieben, wie meine Frist ist (war 4 Monate, da ich knapp über den 10 Jahren Zugehörigkeit war) und dass sie ggf. in Absprache mit dem alten AG kürzer sein könnte. War bei keinem Vorstellungsgespräch ein Problem.