AG während Urlaub Ss mitgeteilt

Hallo Zusammen,
Ich bin ziemlich frisch schwanger und habe meinem Arbeitgeber, bzw. Dem Personalamt, heute mitgeteilt, dass ich schwanger bin.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin als Erzieherin beschäftigt.
Er sprach mir auch sofort ein vorläufiges Beschäftigungsverbot und möchte diese Info dem Betriebsarzt weiterleiten. Daraufhin wird der Imunstatus geprüft etc.
Ich teilte dem Herrn mit, dass ich mich ja jetzt zurzeit im Urlaub befinde und auch bis ca. Mitte September genehmigten Urlaub habe und fragte, ob dieser dann somit unterbrochen wird.
Daraufhin meinte er, dass die das so nicht machen und das Beschäftigungsverbot jetzt somit wegfalle und ich dann erst nach meinem Urlaub ins BV komme, je nach dem was der Betriebsarzt sagt. Er geht aber aufgrund von Corona davon aus, dass dies def Fall sein wird...

Ich frage mich jetzt, ob das so rechtens ist? Normalerweise wäre ich ja jetzt zumindest im vorläufigen BV und nach seiner Aussage darüber hinaus sehr wahrscheinlich auch.
Jetzt verfällt mein Urlaub einfach?
Bei einer Krankmeldung wäre die Vorgehensweise doch auch, dass ich den Urlaub erstattet bekomme?

Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir berichten, was denn jetzt richtig ist?

Liebe Grüße

7

Ich finde die Forderung rein moralisch irgendwie komisch. Wenn du jetzt nicht schwanger wärst oder es erst nach deinem Urlaub erfahren hättest, dann hättest du doch jetzt trotzdem deinen wohl verdienten und beantragten Urlaub.

Jetzt willst du Urlaub „sparen“ und zwar Urlaub den du bereits angetreten hast?! Finde ich ganz komisch - sorry.

Dein AG könnte statt das BV auszusprechen auch
von dir verlangen, dass du im HomeOffice Orgaarbeit machst, das nächste Teamevent planst,… Willst du das und dafür jetzt deinen Urlaub abbrechen?!

9

Hmm.
Ich habe ja schon erwähnt, dass wenn es tatsächlich so ist, dass es auch ok ist🤷‍♀️ aber dafür möchte ich einfach wissen, ob das der Fall ist. Von Forderung hat keiner gesprochen. Eher von Klärung.

Ich bin in diesem Betrieb einfach nur eine Zahl. Ich habe für jedes, noch so kleines Thema einen anderen Sachbearbeiter, die ich alle noch nie gesehen habe. Es gibt also genauso die Option, und das wäre nicht das erste Mal, dass der Betrieb versucht Dinge zu verheimlichen, um sich keine Nachteile zu verschaffen.

Und nochmal, ich spreche hier nicht von 5 Urlaubstagen,bis zur Klärung vom Betriebsarzt, sondern von 30 und das Prozedere hinauszögern bis mein vorbei ist.
Im Normalfall würde doch auch nach Bekanntgabe alles ib die Wege geleitet werden, warum nicht jetzt? Gerne in meinem Urlaub und dann sehen wir weiter. Aber das hinauszögern irritiert hier einfach.

Wenn dem so wäre, dass ich versetzt werden kann, wäre es es andere Ausgangssituation, aber es wurde schon angesprochen, dass danach sehr wahrscheinlich das BV direkt greifen wird, weil das bis jetzt immer so war.
Deine Vorstellung, dass mein AG mich anders einplanen kann, sind in diesem Betrieb nicht umsetzbar. Die Regelung galten schon immer und wurden durch Corona zusätzlich verschärft.

1

Hallo, dein Urlaub verfällt doch nicht, sondern du nutzt ihn ja.
Beschäftigungsverbot und schwanger sein ist ja nicht krank sein!

Das Beschäftigungsverbot gilt doch nur für die Zeit, die du in der Arbeitsstätte verbringst. Also so unrechtmäßig ist das nicht.

Aber wie immer gilt: Hol dir Rat bei Fachleuten.

2

Naja iwie schon.
Grundsätzlich kommt ja erstmal jeder ins BV bis alles mit dem Betriebsarzt geklärt ist.
Und die letzten Schwangeren sind aufgrund von Corona auch im BV geblieben.
Warum wird das bei mir denn noch 6 Wochen rauszuzögert?
Wenn ich diese 6 Wochen jetzt keinen Urlaub hätte, hätte ich sie nach der Schwangerschaft nehmen können. So ist er ja weg, während andere sowieso frei bekommen hätten.
Ich finde diese Regelung halt ein wenig komisch.
Es kann ja sein, dass es tatsächlich so isr, dann ist es okay. Aber diese Information hätte tatsächlich von einem der sich damit auskennt und mich aufklären kann.

An welche Fachleute wendet man sich da?

3

- An Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

weitere Kommentare laden
4

Hast du etwas schriftlich zum BV bekommen?

5

Habe erst heute morgen bescheid gegeben. Denke, dass ich die nächsten Tage Post bekommen werde

8

Das glaube ich nicht. Dein AG hat deine Schwangerschaft zur Kenntnis genommen und wird alles weitere veranlassen, wenn du offiziell aus dem Urlaub zurück kommst.
Vielleicht findet sich ja bis dahin ein geeigneter Arbeitsplatz für dich z. Bsp. in der Verwaltung/Büro etc.

weiteren Kommentar laden
10

wie weit bist du denn schon, in deiner Schwangerschaft? in Woche 5 besteht kein Anlass für en BV, solange der Förus nicht mit der Mutter in Verbindung steht, kannst du nicht anstecken.

11

Natürlich besteht auch in Woche 5 ein Anlass für ein BV! Bitte informiere dich mal über die Vorgehensweise!

14

Hier Nochmal, da anscheinend einige die Texte nicht lesen, die bis jetzt geschrieben wurden.
Es geht sich NICHT um die Frage, OB ich Überhaupt ein BV bekomme.
Der AG hat bereits angesprochen, dass dee Betrieb es so handhabt und in den letzten Monaten jeder ins BV kam, alleine wegen Corona, also werde auch ich eins bekommen, sofern sich zum 1.8. Nicht iwelche Regelungen geändert haben.
Daran habe ich nichts zu rütteln und es gibt auch nicht die Option mich in einen anderen Fachbereich einzusetzen. Das ist einfach Fakt.
Wenn dem so wäre, dann hätte ich jetzt Urlaub oder wäre eben arbeiten.
Hier ist aber eher die Frage warum weiter Urlaub und dann sowieso BV, wenn ich, wie im Betrieb üblich, direkt ins BV gekommen wäre.
Und ich spreche nicht von 5 Urlaubstagen bis zur Klärung vom Betriebsarzt, sondern von 6 Wochen und das hinauszögern dieser Klärung, die ich natürlich bereit wäre in meinem Urlaub vorzunehmen.

15

Ob in deinem Bundesland Corona noch als Grund gilt, kannst du nachlesen. In eigenen Bundesländern ist es kein Grund mehr.

"Üblich" darf es für keinen Betrieb sein, seine Mitarbeiter ins BV zu schicken. Es muss immer eine Alternativprüfung erfolgen, ob der AN anderweitig eingesetzt werden kann. Beispiel einer Freundin, ebenfalls Erzieherin: diese ist bei einer Stadt angestellt und verschickt jetzt Tickets/Einladungen im Tourismusbüro. Aktueller Fall.

Daher kann es durchaus sein, dass du dich irgendwo wiederfindest, wenn du deinen Urlaub unterbrichst um in ein vermeintliches BV zu kommen.

16

Ist richtig, den Urlaub hast du ja genommen und steht dir auch zu. Den gibt es nicht zurück, nur weil du gerade im Beschäftigungsverbot bist.

17

Es ist rechtens was dein AG macht. Es gab dazu vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung. Vorher hat man den Urlaub wiederbekommen - so wie du es jetzt gerne hättest. Seit der Änderung gilt der schon geplante Urlaub als genommen bzw wird so angesehen. Nur der unverplabte wird für die Zeit danach aufgehoben. D.h. z.B der vom neuen Kalenderjahr.
Alles was du jetztschon geplant hast, z.B. auch wenn du jetzt über weihnachten geplant frei hast, zählt als genommener Urlaub.