Hallo ihr Lieben,
Ich hab da mal eine prophylaktische Frage.
Ich bin derzeit für 12 Monate in Elternzeit mit dem ersten Kind.
So weit so gut.
Nach 12 Monaten werde ich wieder arbeiten.
Sollte ich jetzt mit dem zweiten schwanger werden, würde ich dennoch wieder anfangen für die restliche Zeit.
Das neue Elterngeld berechnet sich wieder aus den letzten 12 Monaten. Ist klar.
Jetzt können ja Monate des Mutterschutzes und der Elternzeit ausgeklammert werden.
Mal angenommen ich werde dann während der ersten Elternzeit schwanger, dann bekäme ich für die Monate in denen ich arbeite anteilig mein Elterngeld, die Monate die ich Elternzeit war wären ausgeklammert, weil nicht länger als 14 Monate. Daher würden die fehlenden Monate mit dem Gehalt vor dem ersten Kind gerechnet.
Ist das so richtig?
Ich bin nicht sicher ob ich das korrekt verstanden habe.
Dann wäre es ja kein Drama schwanger zu werden in der Zeit. Ich hab Angst, dass die Monate der Elternzeit mit 0€ gerechnet werden.
Vielen Dank für eure Hilfe
Elterngeld fürs zweite kind
Wenn du nach 12 Monaten Elterngeldbezug (bzw unterstelle ich hier 12 Monate inkl. Mutterschutz, sprich arbeiten gehen ab dem 1. Geburtstag des Kindes) wieder arbeiten gehst, bist du "auf der sicheren" Seite und es ist so wie von dir beschrieben.
Das mit der Ausklammerung hat du richtig verstanden.
Beispiel: Geburt Kind1: 1.7.2021 - Elternzeit bis 30.6.2022 - wieder arbeiten ab 1.7.2022
Neuer ET sei jetzt einfach mal so, dass dein neuer Mutterschutz am 1.1.2023 beginnt - dann würden die Monate Juli-Dezember 2022 und eben November 2020-April 2021 in die Berechnung des EG fließen.
"Problematisch" und "Null-Monate" hättest du, wenn du bei meinem obigen Beispiel Elternzeit bis 31.12.2022 hättest, Elterngeld aber eben bis zum 30.6.2022 erhalten würdest, der neue Mutterschutz aber bspw. am 1.4.2023 beginnen würde.
Du hast alles richtig verstanden :)